Meine Abrechnung war geringer als angegeben. Was tun?
- Falls die Auszahlung niedriger war als der angegebene Betrag, prüfen Sie zunächst, ob Sie ggf. Ticket Restaurant Essensgutscheine aus dem Vorjahr eingereicht haben.
- Die Essensgutscheine aus dem Vorjahr können Sie bis zum 31.03.20XX des Folgejahres einreichen.
Bitte beachten Sie folgende Punkte bei der Abrechnung:
- Es können ausschließlich Ticket Restaurant® Essensgutscheine angenommen werden, die kein „Ungültig“ aufgedruckt haben.
- aus Deutschland sind. Erkennbar am Länderkennzeichen „D“. Ausländische Essensgutscheine können aus steuerrechtlichen Gründen nicht erstattet werden.
- nicht beschädigt sind (eingerissen, geklammert, gelocht).
- gut lesbare Barcodes haben (nicht überschrieben, durchgestrichen, etc.)
- auf der Rückseite entwertet wurden. Essensgutscheine, die auf der Vorderseite entwertet wurden, können leider nicht angenommen werden.
- Damit die Abrechnung rund läuft: Verwenden Sie ausreichend Verpackungsmaterial für den Versand. Behandeln Sie die Essensgutscheine wie Bargeld. Wir empfehlen die Nutzung des UPS-Abholservice. Senden Sie die Tickets Restaurant® Essensgutscheine ausschließlich an die oben genannte Adresse.
- Legen Sie immer das ausgefüllte Abrechnungsformular bei.
Hier können Sie alle Informationen zur Abrechnung herunterladen.
- Die Abrechnung mit entsprechender Differenz werden zusätzlich zu der automatischen Lese im Vier-Augen-Prinzip manuell gezählt.
- In Ihrem Partnerportal haben Sie die Möglichkeit, ein Differenzbeleg herunterzuladen.