Rechtlicher Hintergrund
Die Mitarbeiterverpflegung wird in Deutschland steuerlich gefördert. Im Jahr 2025 können Sie das Mittagessen Ihrer Mitarbeiter mit maximal 7,50 Euro bezuschussen. Dieser Höchstwert setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
4,40 Euro – Amtlicher Sachbezugswert
Pflichtanteil, dessen Höhe gesetzlich vorgeschrieben ist und pauschal versteuert werden oder aus dem Nettogehalt des Arbeitnehmers getragen werden muss.
3,10 Euro – die Sahnehaube
Der steuer- und sozialabgabenfreie Arbeitgeberzuschuss kann erst ausgegeben werden, wenn der Pflichtanteil erfüllt ist. Sie entscheiden, wie hoch dieser ausfällt (bis 3,10 Euro).
TIPP: Steuern sparen mit JobLunch
Sobald Ihr Mitarbeiter mehr als 7,50 Euro für sein Mittagessen ausgibt, vermindert sich der zu versteuernden Pflichtanteil um den darüberliegenden Betrag. Dadurch reduziert sich die Steuerlast des Arbeitgebers und ist ab einem Belegwert von 11,90 Euro komplett steuerfrei!