So bleibt die Prämie steuerfrei
Insgesamt können Sie aktuell bis zu 600€ pro Jahr für eine steuerfreie Prämie ansetzen. Allerdings nur, wenn diese steuerrechtlich als steuerfreier Sachbezug auf bis zu maximal 12 x 50€ aufgesplittet, korrekt ausgewiesen und beispielsweise als Aufladung auf eine regionale Gutscheinkarte dem Mitarbeiter übergeben wird.Diese besonderen Bedingungen ergeben sich aus den aktuellen Steuergesetzen mit Grundlage des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG und bieten Ihnen aber die Möglichkeit den Mitarbeitern die Prämie in voller Höhe zugutekommen zu lassen.
So können Sie zum Beispiel auch die Höhe der Prämie je nach Ziel variieren – ob als anlassbezogene Anerkennung oder als kontinuierliche Motivations- und Loyalitätsprämie das ganze Jahr über. Im Rahmen des steuerfreien Sachbezugs ist vieles möglich.