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Eine steuerfreie Prämie für Ihre Mitarbeiter
Sie überlegen Prämien einzusetzen oder haben solche bereits in Ihr Benefit- und Bonusprogramm integriert? Dann ist es durchaus eine Überlegung wert, diese Prämie steuerfrei auszugeben.
Denn bei einer Prämie, die mit dem Gehalt als Sonderzahlung ausgezahlt wird, führt der Arbeitnehmerblick auf das Gehaltskonto angesichts der deutlichen Steuerabzüge oft zu Frust: Wenn Sie die klassische Einmalzahlung ausgeben, ist die Prämie zu versteuern, und zwar immer mit Steuer- und Sozialabgaben!
Nutzen Sie hingegen den Rahmen des steuerfreien Sachbezugs, können Sie die Prämie an Ihre Mitarbeiter steuerfrei ausgeben – einmalig oder regelmäßig!