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Sachbezug im Öffentlichen Dienst – §18a TVöD

Wir unterstützen Sie bei der Nutzung des §18a TVöD und beraten Sie gerne individuell & unverbindlich.

Nutzung von steuerlichen Vorteilen
Steigerung der Arbeitgeberattraktivität
Erhöhte Mitarbeiterbindung und -motivation

Edenred City Card in einer Damenhand gehalten im Öffentlichen Dienst
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Sachbezug im öffentlichen Dienst: Wie funktioniert er?

Die Edenred City Karte wird von einem Mann zwischen zwei Fingern gehalten

Die Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020 führte zur Einführung von §18a TVöD VKA. Kommunale Arbeitgeber können damit das Budget aus dem Leistungsentgeltsystem (§18 TVöD VKA) ganz oder teilweise für ein alternatives Anreizsystem nutzen – als Ergänzung, nicht als Ersatz.

Der Unterschied: Die Incentivierung erfolgt leistungsunabhängig, alle Mitarbeitenden profitieren gleichermaßen. Ziel ist keine Leistungsbewertung, sondern die Mitarbeiterbindung, die Förderung der intrinsischen Motivation und eine höhere Arbeitgeberattraktivität.

Eine attraktive Möglichkeit zur Incentivierung ist der Sachbezug. Arbeitgeber können so pro Monat bis zu 50 Euro Sachlohn an den Mitarbeiter ausgeben. Vorteil hierbei: es fallen weder Steuern noch Sozialabgaben an, wodurch deutlich mehr bei Ihren Mitarbeitern ankommt. Bei Mitarbeitern besonders beliebt sind hierfür flexible Gutscheinkarten wie die Edenred City Card, da sie vielfältig einsetzbar sind und somit einen echten Mehrwert liefern.

Unsere Lösung für den Sachbezug: Edenred City

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Edenred City ist eine wiederaufladbare Sachbezugskarte für Ihre Region, mit der Sie Ihre Angestellten monatlich mit bis zu 50 Euro nach §18a TVöD motivieren können. Ihre Angestellten können das Guthaben entweder ansparen oder bei unseren zahlreichen Partnern einlösen. Einkaufen, Shoppen, Tanken und vieles mehr – alles mit einer Karte!

✓ Minimaler Verwaltungsaufwand: In unserem Bestellportal sind die monatlichen Aufladungen mit ein paar Klicks in wenigen Minuten erledigt.

✓ Attraktiv für Angestellte: Mit unserer Karte erhalten Ihre Angestellten Zugang zum rechtlich größtmöglichen Einsatzgebiet*.

✓ Employer Branding: Mit Ihrem Logo oder Design auf der Karte erinnern Sie Ihre Mitarbeiter bei jeder Einlösung daran, von wem sie die Wertschätzung erhalten.

Unsere beliebtesten Partner

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Gut zu wissen: Wir schließen Händler aus Ihrer Region auf Wunsch für Sie an, falls sie noch nicht Teil unseres Netzwerkes sind. 

Warum Edenred?

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Wir sind die Nr. 1 im Bereich Mitarbeiter-Benefits. Mit uns entscheiden Sie sich für mehr als 50 Jahre Erfahrung.

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Rechtskonforme Produkte

Unsere Lösungen entsprechen stets den aktuellen gesetzlichen Anforderungen. Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite.

Direkte Nähe zum Kunden

Wir sind schnell und zuverlässig erreich-bar. Bei uns haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner in Ihrer Region. 

Wir lassen Kunden gerne für uns sprechen:

Fragen zum Sachbezug im Öffentlichen Dienst nach § 18a TVöD? Edenred-Mitarbeiter Viktor berät Sie gerne!

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Wir sind für Sie da! Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf. Unsere Experten beraten Sie individuell und kostenlos.

Abbildung des Infoblattes zum Sachbezug

Sachbezug im öffentlichen Dienst - Infoblatt

Entdecken Sie, wie Sachbezüge Ihnen und Ihren Mitarbeitern zugutekommen, wie Edenred Ihnen helfen kann, das Beste aus den Vorteilen des Sachbezugs herauszuholen.

  • Welche Regelungen gelten für Sachbezüge im öffentlichen Dienst und was gilt es dabei zu beachten?
  • Warum sollte man den Sachbezug im öffentlichen Dienst einsetzen?
  • Welche Lösungen und Vorteile bietet Edenred?

Häufige Fragen zum §18a TVöD

  • Wo im öffentlichen Dienst ist der §18a TVöD wirksam?

    Der §18a TVöD gilt für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und ist in mehreren überarbeiteten Versionen enthalten. Die unterschiedlichen Fassungen sind auf bestimmte Bereiche und Branchen des öffentlichen Dienstes zugeschnitten und berücksichtigen die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen. Zu den betroffenen Bereichen gehören unter anderem: 

    • TVöD-V: Verwaltung 
    • TVöD-K: Krankenhäuser 
    • TVöD-B: Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen 
    • TVöD-E: Entsorgung 
    • TVöD-F: Flughäfen
  • Wie können kommunale Arbeitgeber den §18a TVöD VKA umsetzen?

    Da §18a TVöD VKA das bestehende Leistungsentgeltsystem ergänzt, können Arbeitgeber die Neuregelung grundsätzlich in drei Varianten umsetzen: 

    1. Das aktuelle Leistungsentgeltsystem gemäß §18 TVöD VKA bleibt unverändert bestehen und es wird keine neue Betriebs- oder Dienstvereinbarung abgeschlossen. 
    2. Das Gesamtbudget wird anteilig aufgeteilt – beispielsweise werden 25 Prozent für Anreize gemäß §18a TVöD VKA eingesetzt, während 75 Prozent weiterhin dem LOB-Budget nach §18 TVöD VKA zugewiesen werden. 
    3. Das vollständige Budget wird für gezielte Incentives im Rahmen des §18a TVöD VKA verwendet.
  • Wie und wofür kann der §18a TVöD genutzt werden?

    Der §18a TVöD eröffnet kommunalen Arbeitgebern eine hohe Flexibilität bei der Nutzung des Budgets im Rahmen des neuen Leistungsentgelt-Systems. Da keine festen Vorgaben zur Mittelverwendung bestehen, haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihre Mitarbeitenden auf individuelle und vielfältige Weise zu incentivieren und zu belohnen. Dabei kann das Budget gezielt für Maßnahmen eingesetzt werden, die die Arbeitgeberattraktivität steigern, die Gesundheitsförderung unterstützen oder Aspekte der Nachhaltigkeit fördern. 

    Im Rahmen des §18a TVöD stehen kommunalen Arbeitgebern unter anderem folgende Benefits zur Verfügung: 

    • Zuschüsse zu Fahrtkosten 
    • Bereitstellung von Jobtickets oder Jobrädern 
    • Gutscheine für Dienstleistungen oder Einkaufsmöglichkeiten 
    • Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, wie Fitnessprogramme oder Gesundheitskurse 
    • Sonderzahlungen oder Bonuszahlungen 
    • Beiträge zu Versicherungen oder zur betrieblichen Altersvorsorge 
    • Übernahme der Kosten für eine Fitnessstudio-Mitgliedschaft 
    • Einführung eines Cafeteria-Systems mit frei wählbaren Benefits für Mitarbeitende 
    • Nutzung eines Essenszuschusses für Kantinen oder Restaurants 
    • Bereitstellung von (steuerfreien) Sachbezügen, z.B. in Form von Gutscheinen oder Sachleistungen 
    Der Sachbezug bietet dabei den Vorteil, dass er komplett steuer- und sozialabgabenfrei ist. Ihre Investition kommt also in voller Höhe bei Ihren Mitarbeitern an. Flexible Gutscheinkarten sind hierfür bei Mitarbeitern besonders beliebt, da alle profitieren können und sie dank vielfältigen Einlösemöglichkeiten ein echtes Plus im Geldbeutel sind. 
  • Welche Chancen bietet der §18a TVöD im öffentlichen Dienst?

    Der §18a TVöD hat eine bedeutende Rolle für die Mitarbeiterzufriedenheit im öffentlichen Dienst, da er die Möglichkeit mitbringt, verschiedene Benefits anzubieten, die über das reguläre Gehalt hinausgehen. Diese Flexibilität ermöglicht es den Behörden, gezielt auf die Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter einzugehen und individuelle Anreize zu schaffen. Zudem können viele der angebotenen Vergünstigungen wie etwa Sachbezüge steuerfrei sein, was den Mitarbeitern zusätzliche Vorteile ohne steuerliche Nachteile bietet. So wird neben der höheren Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber auch die Mitarbeiterbindung gestärkt, was zur Reduzierung der Mitarbeiterfluktuation beiträgt. 

  • Was unterscheidet das alte Leistungsentgelt-System nach §18 TVöD vom §18a TVöD?

    Definiert wurde in §18 TVöD ein System mit konkreten Leistungsprämien, d.h. entscheidend ist hier die tatsächlich erbrachte Leistung, welche über das zusätzliche Leistungsentgelt prämiert wird. Die Arbeitgeber verfügen dabei über ein bestimmtes Budget, das sie für die Auszahlung dieser variabler Gehaltsbestandteile einsetzen können. Es geht also um die rein individuelle Motivation über finanzielle Zielerreichungsprämien.  

    Im neuen Leistungsentgelt-System nach §18 a TVöD besteht kein direkter Leistungsbezug; vielmehr besteht das Ziel darin, Mitarbeiter über Incentivierungen zu motivieren und auch an den öffentlichen Dienst zu binden. Der hierfür zur Verfügung stehende Betrag kann ganz oder teilweise für das allgemeine Anreizsystem verwendet werden. 

  • Wie wird das Leistungsentgelt im TVöD berechnet?

    Die Höhe des Budgets wird zunächst durch §18 Abs. 3 TVöD VKA geregelt. Insgesamt stehen 2 % aller Monatsgehälter aus dem Vorjahr zur Verfügung, wobei nur die Mitarbeitergehälter berücksichtigt werden, die entsprechend TVöD ausgezahlt wurden. 

*Das Einsatzgebiet kann für jeden Mitarbeiter individuell festgelegt werden, dabei sind die Einsatzgebiete anhand zweistelliger PLZ-Bezirke definiert. Sie bestehen aus dem gewählten PLZ-Bezirk und den unmittelbar örtlich angrenzenden zweistelligen PLZ-Bezirken. So wird die größtmögliche rechtskonforme Region für die Nutzung der Karte erreicht. Auch Nutzer, welche sich am Rand eines Bezirks befinden, können somit ihre Karte optimal einsetzen.