
Die Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020 führte zur Einführung von §18a TVöD VKA. Kommunale Arbeitgeber können damit das Budget aus dem Leistungsentgeltsystem (§18 TVöD VKA) ganz oder teilweise für ein alternatives Anreizsystem nutzen – als Ergänzung, nicht als Ersatz.
Der Unterschied: Die Incentivierung erfolgt leistungsunabhängig, alle Mitarbeitenden profitieren gleichermaßen. Ziel ist keine Leistungsbewertung, sondern die Mitarbeiterbindung, die Förderung der intrinsischen Motivation und eine höhere Arbeitgeberattraktivität.
Eine attraktive Möglichkeit zur Incentivierung ist der Sachbezug. Arbeitgeber können so pro Monat bis zu 50 Euro Sachlohn an den Mitarbeiter ausgeben. Vorteil hierbei: es fallen weder Steuern noch Sozialabgaben an, wodurch deutlich mehr bei Ihren Mitarbeitern ankommt. Bei Mitarbeitern besonders beliebt sind hierfür flexible Gutscheinkarten wie die Edenred City Card, da sie vielfältig einsetzbar sind und somit einen echten Mehrwert liefern.