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Ihre Ticket Plus® Karte
ab Januar 2022

Auch mit Gesetzesänderung – 
Ihr Gehaltsextra bleibt Ihnen erhalten! 


Das ändert sich beim Sachbezug ab dem 01.01.2022

Ab dem 1. Januar 2022 gelten mit den neuen Vorgaben für den Sachbezug neue Regeln für Gutscheinkarten. Wo Sie Ihre Ticket Plus® Karte in Zukunft einlösen können, wurde von der Finanzverwaltung eingegrenzt. Bislang konnten Sie Ihre Karte sowohl deutschlandweit stationär als auch für den Erwerb von Online-Gutscheinen einsetzen. Dies ist aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung leider mit ein und derselben Karte nicht mehr möglich.

Dass Ihr Arbeitgeber Ihnen auch in Zukunft Ihr Gehaltsextra gewähren kann, ist unser wichtigstes Anliegen. Darum reagieren wir auf die gesetzlichen Änderungen und passen unsere Karten entsprechend an. Keine Sorge, für die meisten ändert sich durch die Anpassung nichts.

Neue Edenred Produkte für den Sachbezug ab 2022

Diese Lösungen stellen wir Ihrem Arbeitgeber für den Sachbezug ab Januar 2022 zur Verfügung:

Wie geht es mit Ihrer Ticket Plus® Karte ab 2022 weiter?

Das kommt darauf an, für welches Produkt sich Ihr Arbeitgeber entscheidet. Im Folgenden stellen wir Ihnen die beiden Möglichkeiten genauer vor.

  

automatische Kartenumstellung

Möglichkeit 1:
Umstellung zur Ticket Plus® City

 

  • Ihre Karte wird in diesem Fall im Januar 2022 einem regionalen Einlösegebiet zugeordnet.
     
  • Ihre bestehende physiche Karte sowie Ihr darauf angespartes Guthaben bleibt Ihnen erhalten.
     
  • Der Erwerb von Online-Gutscheinen mit der Ticket Plus® Karte wird ab 2022 aufgrund der neuen gesetzlichen Anforderungen leider nicht mehr möglich sein.

   

Neubestellung von Karten

Möglichkeit 2:
Neubestellung für alle Mitarbeiter

 

  • In diesem Fall entscheidet sich Ihr Arbeitgeber dafür, für Sie eine neue Ticket Plus® City zu bestellen oder in Zukunft unsere digitale Lösung MeinGutschein zu nutzen.
     
  • Somit können Sie Ihre aktuelle Ticket Plus® Karte bis zum Ende der Kartengültigkeit wie gewohnt deutschlandweit und online einsetzen.
     
  • Ab Januar 2022 erhalten Sie Ihr Gehaltsextra dementsprechend entweder als Aufladung auf Ihre neue Ticket Plus® City oder in Form eines digitalen Gutscheins.

 

Wir haben Ihren Arbeitgeber ebenfalls über die Neuerungen informiert, sodass er sich für die optimale Lösung entscheiden kann. Er wird zum weiteren Vorgehen auf Sie zukommen.

Selbstverständlich können Sie bis zum 31.12.2021 Ihre Ticket Plus® Karte wie gewohnt zum Erwerb von Online-Gutscheinen und deutschlandweit stationär nutzen. 


Jetzt einloggen & Guthaben einlösen

+++ Folgenden Informationen sind nur für Sie relevant, wenn sich Ihr Arbeitgeber für Möglichkeit 1 entscheidet! +++

Weitere Informationen zu Möglichkeit 1:

Das ändert sich: 
 

  • Ticket Plus® ist ab 2022 nicht mehr deutschlandweit sondern in einem regionalen Einlösegebiet einlösbar. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit das Gebiet einmalig kostenfrei und eigenständig bei Bedarf (z.B. Umzug oder Wechsel der Arbeitsstätte) zu ändern.
     
  • Der Erwerb von Online-Gutscheinen mit der Ticket Plus® Karte wird ab 2022 aufgrund der neuen gesetzlichen Anforderungen leider nicht mehr möglich sein.

Das bleibt gleich:
 

  • Tanken, Einkaufen, Shoppen und vieles mehr – wir bieten auch in Zukunft in jeder Region eine große Vielfalt an Waren und Dienstleistungen an. Sie können somit Ihre Ticket Plus® Karte weiterhin wie gewohnt nutzen und gleichzeitig den Handel vor Ort stärken. 
     
  • Das angesparte Guthaben bleibt auf Ihrer Karte erhalten und kann im zugehörigen Einlösegebiet weiterhin bei allen bekannten Partnern vor Ort eingesetzt werden.
     
  • Sie können Ihre Ticket Plus® innerhalb des Einlösegebiets wie gewohnt am Kassenterminal einsetzen.

Wie wurde das Einlösegebiet zugeordnet – ein Beispiel

Max wohnt und arbeitet in München (PLZ-Gebiet 80) und hat seine Karte demnach überwiegend im Raum München eingesetzt. Darum hat er für seine Karte das entsprechende Einlösegebiet für München zugewiesen bekommen. Dieses Gebiet umfasst unter anderem die PLZ 80, 81, 82, 85. Dies kann er auch in seinem Nutzerkonto auf mein-edenred.de sehen.

Max kann somit seit dem 01.01.2022 bei allen Edenred Partner, die sich in seinem PLZ-Gebiet befinden weiter wie gewohnt einkaufen.

Wenn dieses Einlösegebiet für Max nicht passend ist, weil er zum Beispiel nach Frankfurt umzieht, kann er es kostenfrei ändern.

Fragen? Antworten erhalten Sie in unseren FAQs:
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