JobLunch


Herzlichen Glückwunsch! Ihr Arbeitgeber hat für Sie JobLunch als attraktive Zusatzleistung zu Ihrem Gehalt gewählt. Mit JobLunch fotografieren Sie Ihre Belege vom Mittagessen und laden Sie in unserer App hoch – Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen mit der nächsten Gehaltsabrechnung einen Zuschuss aus. 

Die ersten Schritte

Sobald Ihr Arbeitgeber JobLunch für Sie eingerichtet hat, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit einem Einladungslink. Anschließend können Sie ein gewünschtes Passwort vergeben und sich direkt anmelden, um Ihre Belege einzureichen.


Zur Registrierung Zum Login

So einfach funktioniert's

Sie gehen Essen, wo sie möchten, fotografieren im Anschluss Ihren Essensbeleg und laden ihn in unserer App hoch.

Folgende Daten müssen bei der Erfassung von Ihnen noch einmal angeben werden:
Wo waren Sie essen?
Was hat es gekostet?
Wann haben Sie es gekauft?

Die Auszahlung erfolgt mit dem Gehalt des Folgemonats. Die Höhe der Erstattung legt Ihr Arbeitgeber fest. Sie können eine Erstattung für max. 15 Arbeitstage/Monat erhalten.

TIPP: Sie können auch mehr als 15 Belege pro Monat einreichen, es werden dann die Rechnungen mit den höchsten Beträgen berücksichtigt, um die maximale Summe auszuschöpfen.

Bitte beachten Sie, dass Sie unsere neue App nicht in den klassischen App-Stores von Apple oder Google finden. Eine Anleitung zur Installation unter Android und iPhone finden Sie hier:

Installationsanleitung

Häufig gestellte Fragen

Was darf gekauft werden?

Was darf gekauft werden?

Es dürfen ausschließlich Lebensmittel gekauft werden, die zum sofortigen Verzehr geeignet sind. Falls auf dem Kassenbon Non-Food-Artikel, Alkohol oder Tabakwaren enthalten sind, muss der Wert Ihres Mittagessens um diesen Betrag reduziert werden. Belege auf welchen nur Getränke vermerkt sind, können nicht angerechnet werden. Der Preis einer Mahlzeit inkl. Getränke darf zudem 60,00 € nicht überschreiten.

An welchen Tagen darf ich Belege einreichen?

An welchen Tagen darf ich Belege einreichen?

Es dürfen nur Belege von Tagen eingereicht werden, an denen Sie gearbeitet haben. Die Nutzung auf einer Dienstreise oder bei einer Auswärtstätigkeit ist rechtlich nicht erlaubt. Der Anspruch ist auf maximal 15 Tage pro Monat begrenzt.

Welche Informationen müssen auf dem Beleg vermerkt sein?

Welche Informationen müssen auf dem Beleg vermerkt sein?

Ein Beleg muss folgende Daten deutlich erkennbar enthalten: Datum, Betrag/Beträge + Mehrwert­steuer­satz, Aussteller (Name und Anschrift), Gekaufte Mahlzeit/­Lebensmittel

Bis wann können Belege eingereicht werden?

Bis wann können Belege eingereicht werden?

Sie können bis zum letzten Tag des Monats die Belege für den laufenden Monat einreichen. Eine rückwirkende Erstattung ist ausgeschlossen. 

Kann ich nicht genutzte Zuschüsse auf den nächsten Monat übertragen?

Kann ich nicht genutzte Zuschüsse auf den nächsten Monat übertragen?

Eine Übertragung nicht genutzter Tage auf den nächsten Monat ist aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich.

Kann ich den Beleg meines Wocheneinkaufs einreichen und so das Kontingent für die ganze Woche ausschöpfen?

Kann ich den Beleg meines Wocheneinkaufs einreichen und so das Kontingent für die ganze Woche ausschöpfen?

Das ist leider nicht möglich. Pro Beleg darf nur der maximale Zuschuss für den jeweiligen Tag angerechnet werden.

Sieht mein Arbeitgeber, was ich gegessen habe?

Sieht mein Arbeitgeber, was ich gegessen habe?

Nein, Ihr Arbeitgeber kann nicht sehen, was Sie gegessen haben.

Muss ich JobLunch Belege aufbewahren?

Muss ich JobLunch Belege aufbewahren?

Generell müssen Belege nicht aufbewahrt werden, sobald sie eingereicht wurden. Es ist jedoch sinnvoll sie noch einige Tage aufzuheben, für den Fall, dass der Beleg abgelehnt wird z.B. weil er unleserlich war. In diesem Fall kann er dann erneut abfotografiert und eingereicht werden

Wie reiche ich Belege ein, auf denen mehrere Mahlzeiten für verschiedene Personen aufgelistet sind?

Wie reiche ich Belege ein, auf denen mehrere Mahlzeiten für verschiedene Personen aufgelistet sind?

In diesem Fall muss der Name des Arbeitnehmers hinter der entsprechende Mahlzeit notiert werden. Dieser Betrag kann dann als Summe angegeben werden.