Die betriebliche Altersvorsorge: Vor- und Nachteile
Die wichtigsten Fakten zur betrieblichen Altersvorsorge
Zunächst versteht man unter der betrieblichen Altersvorsorge (oder auch bAV bzw. Betriebsrente) alle finanziellen Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zur persönlichen Altersversorgung, der Versorgung von Hinterbliebenen im Todesfall des Arbeitnehmers oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit.
Die bAV wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Für Arbeitgeber besteht dabei die Pflicht bei Bedarf eine Altersvorsorge anzubieten, denn Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf die betriebliche Altersvorsorge. Ob sie diese jedoch in Anspruch nehmen, um darüber die spätere Rente aufstocken zu können, ist die Entscheidung jedes einzelnen Mitarbeiters.
Während eine Bezuschussung der sogenannten Betriebsrente bis 2019 freiwillig war, ist nun gesetzlich geregelt, dass der Arbeitgeber 15% des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung weiterleiten muss. Die Arbeitnehmer, die ihren Vertrag vor 2019 abgeschlossen haben, profitieren nun spätestens ab 2022 von dieser Neuregelung.
Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge und ihre Vor- und Nachteile
In Deutschland gibt es als Basis sechs verschiedene Möglichkeiten eine bAV abzuschließen. Auf Grundlage der steuerlichen und handelsrechtlichen Faktoren des jeweiligen Unternehmens kann dabei individuell eine dieser Formen ausgewählt werden.
- Die Unterstützungskasse:
In diesem Fall ist der Arbeitgeber Träger einer rechtlich selbstständigen Einrichtung für die Rentenvorsorge. Der Arbeitgeber führt die umgewandelten Gehaltsteile als Zuwendungen direkt der Kasse zu.
Vorteil dabei: Sollte es zur Insolvenz des Unternehmens kommen, ist der Arbeitnehmer dennoch über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert.
- Die Direktversicherung:
Der Arbeitgeber schließt die Versicherung ab und leitet die Beiträge an die entsprechende Rentenversicherung weiter.
- Die Pensionskasse:
Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge an die Pensionskasse. Diese verwaltet Rente und Kapitalisierung und zahlt die Beiträge im Rentenalter aus.
- Die Pensionszusage bzw. Direktzusage:
Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren eine beliebige Summe, die im Rentenalter ausgezahlt wird.
Nachteil dabei: Der Umfang steigt und fällt mit der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit.
- Der Pensionsfonds:
Er ist eine sehr flexible Lösung, allerdings steht die Absicherung des Kapitals nicht im Fokus. Die Beiträge können in unterschiedlicher Form angelegt werden – auch auf dem Aktienmarkt.
Vorteil: Flexibilität
Nachteil dabei: Bei Verlusten während der Anlageperiode, muss meistens der Arbeitgeber die Differenz vor Beginn der Auszahlungen begleichen.
- Das Sozialpartnermodell:
Seit 2018 gibt es das sogenannte Sozialpartnermodell. Es handelt sich dabei um eine Garantierente, bei welcher der Arbeitgeber aber keine Haftung übernimmt. Er sagt nur die Einzahlung in die bAV zu, was wiederum zu mehr Flexibilität bei der Anlage der Beiträge führt.
Vorteil: Flexibilität und Vereinbarung einer Garantierente
Nachteil dabei: Es gibt keine Absicherung der Garantierente, nur die garantierte Einzahlung über den Arbeitgeber
Wer dabei wie viel einzahlt und bezuschusst wird, ist unterschiedlich, da es bei der Einzahlung zur betrieblichen Altersvorsorge ebenfalls verschiedene Möglichkeiten gibt. In der klassischen Variante übernimmt beispielsweise das Unternehmen die Zahlungen selbst. Bei dieser arbeitgeberfinanzierten Möglichkeit wird ein Teil des Bruttogehalts des Arbeitnehmers direkt in die bAV eingezahlt. Der genaue Betrag wird nach der Beitragsbemessungsgrenze (kurz BBG) bestimmt. Einen besonderen Vorteil bietet diese Möglichkeit, wenn Arbeitgeber diese Einzahlungen bezuschussen.
Vorteile der bAV für Arbeitgeber
Seit 2018 gibt es das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), das vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sowie Beschäftigte mit geringem Einkommen stärker unterstützen soll. Und so hat die betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitgeber ebenfalls Vorteile anzubieten, so dass im Prinzip ein Win-win-Modell entsteht.
Konkret bedeutet das steuerliche und damit finanzielle Vorteile, sowie ein Imagegewinn des Unternehmens und die Arbeitgeberattraktivität. Denn damit zeigt der Arbeitgeber, dass er sich für das Wohl der Mitarbeiter interessiert und mit Mitarbeiterbenefits die Mitarbeiter unterstützt. Die betriebliche Altersvorsorge geht dabei sogar über den reinen Arbeitszeitraum hinaus und hilft Arbeitnehmer im Alter nach ihrem Arbeitsleben abzusichern. Im Überblick liegen die Vorteile der bAV für den Arbeitgeber vor allem in folgenden Punkten:
• Nicht sozialversicherungspflichtig
• Wird steuerlich als Betriebsausgabe betrachtet
• Gruppenversicherungen möglich
• Via Direktversicherung deutliche Ersparnis möglich
• Imagegewinn, Mitarbeiterbindung und Motivation
Vorteile der bAV für Arbeitnehmer
Zunächst gilt, dass seit 2002 alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge haben und eine Direktversicherung verlangen können, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und der Arbeitgeber keine Betriebsrente anbietet.
Hinweis: Ansprüche gelten als unverfallbar, wenn der Mitarbeiter für mindestens 5 Jahre angestellt war und 25 Jahre oder älter ist. Bei Verträgen ab 2018 liegt die Frist bei 3 Jahren und einem Mindestalter von 21 Jahren.
Zu den grundsätzlichen Vorteilen zählen:
• Einsparung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Entgeltanteilen
• Ergänzung zur gesetzlichen Rente
• Anspruch auf Weiterführung einer bestehenden bAV bei einem Arbeitgeberwechsel
• Beiträge sind Hartz-IV-sicher
Zu den Nachteilen zählen hingegen:
• Sofortiger Nettolohnverlust und geringere Ersatzleistungen im Falle der Arbeitslosigkeit
• Geringeres Elterngeld und gesetzliche Rentenansprüche
• Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verringert sich
• Nachgelagert steuerpflichtig
Jeder Arbeitnehmer sollte darum für sich die einzelnen Punkte der Vor- und Nachteile abwägen und sich die Bedingungen des Versicherers genau anschauen, um zu entscheiden ob und welche betriebliche Altersvorsorge für ihn passend ist.
Wichtig ist dabei zu wissen, dass eine betriebliche Altersvorsorge im Normalfall nicht gekündigt werden kann, wenn sie abgeschlossen wurde. Es besteht aber die Möglichkeit, den Vorsorgevertrag auf „beitragsfrei“ umzustellen, falls beispielsweise ein neuer Arbeitgeber ein anderes Modell anbietet oder die bAV über einen Zeitraum nicht finanziert werden kann. Das bis dahin angesparte Kapital wird jedoch weiter verzinst und Arbeitnehmer profitieren später immer noch von dieser angesparten Summe.
Im Überblick: Die wichtigsten Punkte zusammengefasst
Zusammenfassend kann man zur betrieblichen Altersvorsorge festhalten, dass sowohl einige positive als auch negative Aspekte zu Buche stehen und in der Gewichtung immer von der individuellen Lebenssituation und des persönlichen Blickwinkels abhängig sind.
Die wichtigsten Punkt, die zu beachten sind, sind in der Zusammenfassung sicherlich:
• Jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch (Mit der Gesetzesanpassung von 2002 schließt dies folgende Personengruppen ein: Geringfügig Beschäftigte (Minijobber), Geschäftsführer, Auszubildende, Aushilfen / Teilzeitkräfte, Angestellte mit unbefristetem und befristetem Arbeitsvertrag)
• Der Beitrag wird vom Brutto abgezogen, wodurch Sozialabgaben der Mitarbeiter reduziert werden
• Die bAV ist steuerlich nachgelagert, so dass der Auszahlungsbetrag bei einer gesetzlichen Krankenversicherung durch die dann anfallenden Beiträge vermindert wird
• Die konkrete Besteuerung der betrieblichen Altersvorsorge ist abhängig vom gewählten Modell
• Beamte sind von dieser Vorsorgemöglichkeit ausgeschlossen (Sie besitzen ohnehin einen erhöhten Anspruch und die bAV ist in den Bezügen bereits inkludiert)
• Imagegewinn des Arbeitgebers und stärkere Mitarbeiterbindung.
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