Mitarbeiterbindung
06.12.2013|3 Minuten Lesezeit

Das Dankeschön an Mitarbeiter, das ohne Finanzamt auskommt

Edenred E.Blog Team
Verfasst von: E.Blog Team
Mitarbeiterbindung
06.12.2013|3 Minuten Lesezeit

Exzellente und loyale Mitarbeiter sind das wertvollste Kapital eines Unternehmens. Deshalb gilt es, diese auf besondere Weise an das Unternehmen zu binden. Denn gerade Know-how, Erfahrung und Firmentreue sind kaum zu ersetzen, da schmerzt Weggang und Abfluss von Wissen, das über einen längeren Zeitraum erworben wurde, ganz besonders. Leider sind in Deutschland die meisten Zuwendungen an bewährte und besonders engagierte Mitarbeiter steuerpflichtig, so dass der gewünschte „Motivationsschub“ oder der angepeilte „Belohn-Effekt“ fast vollständig verpuffen. Im Gegenteil, es macht sich Frustration breit.

Das flexible Dankeschön für ganz besondere Mitarbeiter, das nicht der Besteuerung zum Opfer fällt.

Zum Glück gibt es aber auch kleine, steuerrechtliche wie auch sozialabgabenkonforme Schlupflöcher, die ein Unternehmen geschickt nutzen kann, um schnell und zuverlässig attraktive Geschenke für verdiente Mitarbeiter zu generieren. Diese Geschenke verstehen sich als Ergänzung zur klassischen Gratifikation, dem Weihnachts- oder Urlaubsgeld, das meist ohne große Erwähnung mit einem Monatsgehalt ausgezahlt wird und somit der Besteuerung unterliegt. Bildhaft gesprochen, verlieren sich Weihnachts- oder Urlaubsgeld auf dem Gehaltsnachweis in der großen Zeilenanzahl zu Steuern, Abgaben und Pflichtbeiträgen.

Geschenke und Gutscheine stellen eine zeitgemäße Alternative zu steuerpflichtigen Zahlungen dar

Es lohnt der Blick auf das, was ohne großen administrativen Aufwand, steuerrechtlich geregelt und mit wahrem Mehrwert für den Mitarbeiter möglich ist: Um Mitarbeiter gezielt zu belohnen, um für sie Anreize zu schaffen, die Engagement und Einsatz dauerhaft anerkennen, um ihnen individuelle Wertschätzung entgegenzubringen, bieten Gutscheine und Gutscheinkarten eine wirkungsvolle Form der sichtbaren Anerkennung.

Warum also nicht einfach mal Tankgutscheine statt einer Geldprämie anbieten? Das Weihnachtsgeld mit einem Geschenkgutschein für hochwertige und edle Pralinées versüßen oder das Urlaubsgeld mit einem Warengutschein, für notwendigen Einkauf vor der Urlaubreise untermauern. Ein Dankeschön, das die Wertschätzung des Unternehmens dem Mitarbeiter gegenüber zum Ausdruck bringt, ruft nachhaltigen Eindruck hervor.

Stellt sich vielleicht die Frage, wie es möglich ist, für jeden Mitarbeiter, der in den Genuss kommen soll, die gleiche Wertigkeit der Anerkennung zu schaffen? Passen die Pralinen heute und kommt der Restaurantgutschein für ein exklusives Dinner morgen gut an, kann dies im nächsten Jahr schon nicht mehr der Fall sein. Um dem zu entgehen, bauen heute schon zahlreiche Unternehmen auf die ungebrochene, positive Wirkung von Gutscheinen und Gutscheinkarten, die eine breite und abwechslungsreiche Palette an Einsatzmöglichkeiten vorhalten.

Direkte, individuelle Anerkennung und Belohnung für Mitarbeiter

Für den Mitarbeiter selbst ist diese Form der Anerkennung und Belohnung auf jeden Fall individueller. Vielleicht bietet sich ja sogar die Möglichkeit, den Gutschein als Präsent mit dem Thema des besonderen Einsatzes oder mit den Firmenzielen zu verknüpfen. So können Tankgutscheine eine passende Geste für das Team des Außendienstes sein, Event-Gutscheine eignen sich für die Mitarbeiter in der Gastronomie, Azubis finden Gefallen an Gutscheinen für den Online-Einkauf im Medienbereich, während eine gute Flasche Wein auch in der Führungsebene geschätzt wird. Hier ergeben sich unzählige Möglichkeiten, die ganz auf den Einsatz und den Geschmack des wertgeschätzten Mitarbeiters zugeschnitten sind.

Geschickt geschenkt heißt deutlich mehr Kaufkraft im Geldbeutel des Arbeitnehmers

All diese Formen der unternehmensseitigen Anerkennung haben eines gemeinsam: Sie sind - wenn der Arbeitgeber es geschickt anstellt - steuerlich begünstigt und dem Mitarbeiter kommt diese wohlgemeinte Zuwendung in vollem Wert zugute. Es bildet sich also keine „Frust-Blase“, weil der wohlverdiente Mehrwert in Geldform mehr oder minder verpufft. Der steuerbegünstigte Sachbezugswert (derzeitige Werte: bis zu 44 Euro monatlich, bis zu 40 Euro für den einmaligen, persönlichen Anlass) ist unterm Strich so gut, nein sogar besser als Bargeld und schlicht persönlicher. Unter Verwendung von Gutscheinen oder Gutscheinkarten ist er auch noch flexibler und trifft garantiert den Geschmack des Mitarbeiters, der sich die Anerkennung verdient hat.

Diese attraktiven Zuwendungen sind in der Praxis eine schnelle und direkte Form des „Dankeschön“, eine spontane Belohnung von außergewöhnlicher Leistung, von Engagement, von spontaner Hilfestellung, von innovativen Ideen. Die Liste der Gründe für diese Art der Anerkennung ist so vielfältig wie die Unternehmenslandschaft Deutschlands, eines haben sie alle gemeinsam: Es bietet sich an, einmal das Angenehme mit dem Nützlichen zu verbinden, eben mit steuerbegünstigten Präsenten den persönlichen Einsatz, die Kreativität und die Loyalität verdienter Mitarbeiter zu belohnen. Und das haben sich diese dann ja auch redlich verdient.

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