Das Dienstfahrrad als Mitarbeiter-Benefit
Trend Jobfahrrad: Doch warum eigentlich?
Mobiles Arbeiten, Job-Bike und Work-Life-Balance – die Arbeitswelt ist im Wandel. Sie ist dynamisch und individuell geworden und verlangt sowohl von Unternehmen als auch von Mitarbeitern Flexibilität und Weiterentwicklung.
Seit der Pandemie, die das Coronavirus auslöste, wurden Digitalisierung und Wandel in atemberaubendem Tempo vorangetrieben und gravierende Defizite, gerade im internationalen Vergleich, aufgedeckt. Viele Arbeitgeber haben aber neben den, durch die Pandemie erzwungenen, Veränderungen auch viele positive Effekte festgestellt.
Gute, verlässliche Mitarbeiter sind durch die Freiheiten und das ihnen entgegengebrachte Vertrauen des Arbeitgebers in den meisten Fällen effizienter, motivierter und produktiver. Und auch das Fahrrad als unabhängiges, individuelles, wendiges Fortbewegungsmittel ohne Gedränge im Nahverkehr und ohne zeitraubenden Stau zur Rush Hour mit Parkplatzsuche, hat einen neuen, weitaus höheren Stellenwert im Leben vieler Menschen bekommen.
Arbeitgeber können sich nun, auch dank der Dienstradförderung, diesen Trend zunutze machen und Ihre Mitarbeiter mit einem Dienstfahrrad als Mitarbeiter-Benefit unterstützen – dabei wird zeitgleich die Gesundheit der Mitarbeiter gefördert, ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet, Steuervorteile beim Fahrradleasing und Kauf genutzt und die Mitarbeiterbindung gestärkt. So kommen viele verschiedene Vorteile zusammen, die für ein Job-Rad sprechen.
So funktioniert die Sache mit dem Dienstfahrrad - Edenred zeigt wie`s geht
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Kurze Historie zum Dienstrad: Wie der Siegeszug des Job-Bikes begann
Die Firma mit dem heutigen Namen „JobRad“ hat im Prinzip das Konzept des Dienstradleasings in Deutschland erfunden - Diese Firma wurde bereits im Jahr 2008 als LeaseRad GmbH gegründet und verfolgte das Ziel, das Dienstfahrrad als gleichwertige Alternative zum Dienstwagen anzubieten und in Deutschland zu etablieren. Bis sich der Trend durchsetzen sollte, hat es ungefähr bis ins Jahr 2021 gedauert – aber das Dienstfahrrad ist angekommen!
Seit 2019 hat das Dienstrad dabei steuerlich bereits die Nase vorn, denn wird es als Gehaltsextra on top gewährt, ist es komplett steuerfrei. Ebenfalls attraktiv ist das Dienstfahrrad, wenn es per Gehaltsumwandlung gewährt wird, denn hier wird es seit dem 1. Januar 2020 nur noch mit 0,25 Prozent versteuert.
Dazu gibt es heute auch viele weitere Anbieter, wie zum Beispiel EuroRad, auf dem Markt. Die Vielfalt der Marken und Modelle, die so über alle Anbieter hinweg geleast werden können, ist gigantisch und lässt so gut wie keine Wünsche offen.
Das Leasing und die Kauf- bzw. Übernahmeoption von Dienstfahrrädern
Zunächst schließt der Arbeitgeber einen Leasingvertrag mit dem Dienstfahrrad-Anbieter und danach mit dem jeweiligen Arbeitnehmer einen internen Überlassungsvertrag. Hierin ist dann geregelt, wie das Job-Fahrrad bei dem Arbeitnehmer abgerechnet wird und was im Speziellen, beispielsweise zur vorzeitigen Rückgabe oder Übernahme per Kaufoption geregelt ist.
Wenn Sie als Arbeitnehmer ein Job-Bike beantragen möchten, dann funktioniert das Leasing also entweder nur über Ihren Arbeitgeber oder, falls Sie selbstständig sind, über Sie direkt, indem Sie den Vertrag mit dem Bike-Leasing-Anbieter schließen.
Bietet ihr Arbeitgeber bereits die Möglichkeit zum Dienstfahrrad an, so können Sie sich aus dem Portfolio des Bike-Leasing-Anbieters ihr Wunschmodell aussuchen und teilen das ihrem Arbeitgeber mit. Je nach Vereinbarung können Sie gegebenenfalls direkt schon ein Formular ausfüllen, das dann nur noch vom Arbeitnehmer genehmigt werden muss.
Das E-Bike-Leasing über den Arbeitgeber funktioniert genauso. Aber Achtung bei den Bezeichnungen, denn es geht bei den E-Bikes und Pedelecs um die Motorleistung, die entscheidet, wie das Bike steuerrechtlich gestellt ist. Ist die Leistung zu hoch, wird es dem Dienstwagen gleichgestellt! Insgesamt bietet aber das Bike-Leasing mit eventuell anschließendem Kauf fast immer eine sehr attraktive Steuersparmöglichkeit für Angestellte, Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende.
Die 0,25% Regel - Der starke Steuervorteil beim Dienstrad
Knapp ein Jahr nach der 0,5-%-Regel beschließen die obersten Finanzbehörden der Länder am 9. Januar 2020 Leasing-Diensträder noch stärker steuerlich zu fördern:
Für alle seit dem 1. Januar 2019 erstmals überlassenen Diensträder (Typ: Gehaltsumwandlung) viertelt sich ab dem 1. Januar 2020 die Bemessungsgrundlage, nach der die Höhe des zu versteuernden geldwerten Vorteils bei privater Nutzung berechnet wird.
Das bedeutet praktisch: Der geldwerte Vorteil wird nur noch mit 0,25 % besteuert. Durch diese sogenannte 0,25% Regel sind dienstlich genutzte Fahrräder und E-Bikes nun steuerlich sogar bessergestellt als Autos.
So wird das Dienstrad abgerechnet
Für die Abrechnung des Dienstfahrrads bieten sich verschiedene Varianten an. Zum einen über die Gehaltsumwandlung, eine Mischform aus Gehaltsumwandlung und Arbeitgeberzuschuss und zum anderen als für den Mitarbeiter komplett kostenfreien Mitarbeiter-Benefit.
Die Kosten eines Dienstrades werden dabei immer nach der unverbindlichen Preisempfehlung berechnet. Was ein Dienstfahrrad also im Einzelfall kostet, hängt vor allem von dem ausgesuchten Fabrikat, Hersteller und Modell ab. Den Arbeitgeber kostet das Bike-Leasing im Falle der Variante einer Gehaltsumwandlung zumindest die Versicherung.
Diese sollte durch den Arbeitgeber getragen werden, da sie von den Finanzämtern als Signal dafür gewertet wird, dass der Arbeitgeber auch der tatsächliche Besitzer des Fahrrads ist und das dreiseitiges Konstrukt vertraglich bestehen bleibt.
Entscheidet sich das Unternehmen als Arbeitgeber einen Zuschuss zu zahlen oder die kompletten Leasingraten zu übernehmen, so fallen diese Kosten ebenfalls an. Hier ist es allerdings wichtig zu wissen, dass der Arbeitgeber die Leasingraten bei Job-Rädern in der Regel als Betriebsausgaben geltend machen kann.
Warum sich ein Job-Rad lohnt und privates Fahrradleasing nicht so vorteilhaft ist
Grundsätzlich kann man sagen, dass sich das Fahrradleasing sowohl für Arbeitnehmer als auch für Unternehmen lohnt, denn über das Dienstfahrrad bietet sich eine attraktive Steuersparmöglichkeit an.
Natürlich kann man auch privat ein Fahrrad leasen, hat aber nicht den besonderen finanziellen Vorteil, wie er in der Abrechnung als Dienstrad besteht. Darüber hinaus gibt es keine Kapitalbindung, es stehen immer aktuelle E-Bikes und Fahrräder mit modernster Technik zur Auswahl und das Job-Bike kann uneingeschränkt auch privat genutzt werden.
Gleiches gilt für das E-Bike. Als Privatperson kann man auch das leasen, aber ebenfalls wieder ohne den attraktiven Steuersparbonus des Dienstrads.
Als Vorteil des Unternehmens ist zum einen die eigene Positionierung als moderne Arbeitgebermarke, genauso wie motiviertere, gesündere und damit produktivere Mitarbeiter zu nennen. Neben der Imageverbesserung und der Bindung der guten Mitarbeiter ans Unternehmen, kann sich der Arbeitgeber zum anderen auch die Möglichkeit der Senkung von Lohnnebenkosten nutzbar machen.
Ein Bike-Leasing kann also sinnvoll sein – unter den unterschiedlichsten Gesichtspunkten: im Zuge des Klimawandels wird ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz geleistet, durch die höhere Mobilität insbesondere in Großstädten, werden Staus und unnötige Wartezeiten sowie eine nervenaufreibende Parkplatzsuche vermieden, die Gesundheit wird gefördert und Stress abgebaut und es werden Kosten reduziert, wie beispielsweise Benzinkosten, Wartungsarbeiten, Versicherung und Kfz-Steuer. In allen Punkten schneidet das Job-Rad besser ab.
Mit Edenred und EuroRad das Dienstfahrrad zum Mitarbeiter-Benefit machen
Über die digitale Benefit-Plattform können Sie mit Edenred über den Leasing-Anbieter EuroRad das Dienstrad als Mitarbeiterbenefit gewähren. EuroRad arbeitet dazu mit vielen ZEG-Fachhändlern und ausgewählten Fachpartnern vor Ort zusammen, so dass Sie und Ihre Mitarbeiter in Punkto Modellauswahl, Beratung und Betreuung sowie Wartung der Diensträder auf regionale, persönliche Fachkompetenz setzen können. Hinzu kommt der durch EuroRad abgesicherte, integrierte Rundumschutz.
Sie möchten diese Job-Rad-Möglichkeit für Ihre Mitarbeiter im Hero-Paket von Edenred nutzen?
Dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich individuell beraten – Wir freuen uns auf Sie!