Mitarbeiterbindung
14.04.2022|3 Minuten Lesezeit

Inflation: Auswirkungen abmildern und Mitarbeiter unterstützen

Edenred E.Blog Team
Verfasst von: E.Blog Team
Mitarbeiterbindung
14.04.2022|3 Minuten Lesezeit

Der Versuch eine steigende Inflation dauerhaft mit Gehaltserhöhungen auszugleichen, kann schwierig werden. Denn ist die Inflationsspirale in Gang gesetzt, reicht eine immer wiederkehrende Anpassung nicht mehr aus, um die Mitarbeiter zu unterstützen. Sie verstärkt im Gegenteil noch die Wirkung des Spiralsogs.
So hat die Inflation insbesondere Auswirkungen auf die Kaufkraft und ist für teils starken Preissteigerungen verantwortlich, was in der Wirtschaft für Unternehmen und Arbeitnehmer als Konsumenten gleichermaßen deutlich spürbar ist.

Um in einer schwierigen Zeit seine Mitarbeiter zu unterstützen und zeitgleich unternehmensseitig von Steuervorteilen zu profitieren, bieten sich durchaus andere Wege wie beispielsweise der steuerfreie Sachbezug und der Verpflegungszuschuss statt laufenden Gehaltserhöhungen an.

Auswirkung einer Inflation auf Gehalt und Arbeitsmarkt

Wie die konkreten Auswirkungen einer Inflation auf den Arbeitsmarkt und das Gehalt aussehen, ist nicht einfach zu beantworten oder vorherzusagen und wird unter Ökonomen unter anderem mit dem Ansatz der sogenannten Phillips-Kurve* sowie aus verschiedenen Blickwinkeln diskutiert.

Klar ist allerdings, dass eine Gehaltserhöhung ab einer bestimmten Inflationshöhe, den Mitarbeitern keinen wirklichen Vorteil mehr bietet. So ließ sich beispielsweise bereits im Dezember 2021 erkennen, dass die im dritten Quartal vorgenommenen Gehaltsanpassungen von der Inflation neutralisiert wurden. Die Arbeitnehmer profitierten nicht mehr von der Lohnerhöhung.
Hinzu kam Anfang 2022 die Russland-Ukraine-Krise und die damit zusammenhängenden, stark steigenden Preise insbesondere im Bereich der Energie. Diese Preissteigerungen sind meist als erstes vor allem an den Tanksäulen und im Einkaufswagen zu spüren – zwei elementaren Lebensbereichen.

* (Die Phillips-Kurve von 1958 beschreibt den Zusammenhang zwischen Lohnänderungen bzw. Preisniveauänderungen und der Arbeitslosenquote. 1960 wurde sie insoweit modifiziert, dass die Lohnerhöhungsquote durch die Inflationsrate ersetzt und eine feste gleichgerichtete Beziehung zwischen Nominallohn- und Preisniveauänderungen angenommen wird.)

Folgen für Arbeitnehmer und Unternehmen

Im April 2022 zeigt sich bereits der hohe Kaufkraftverlust und die Inflation trifft die Verbraucher anders als von der EZB (Europäische Zentralbank) zunächst vermutet weit stärker.
Die Preise des Energiesektors haben sich vervielfacht, die gestiegen Lebensmittel- und Benzinpreise belasten Konsumenten und Wirtschaft. Wie können in so einer Situation die Mitarbeiter unterstützt werden, ohne dass das Unternehmen über seine Belastungsgrenze hinausgeht?
Häufig fällt hier die Forderung das Gehalt an die Inflation anzupassen. Doch wird dabei häufig übersehen, dass den Unternehmen und Arbeitnehmern die besonderen Vorteile des steuerfreien Sachbezugs und des Verpflegungszuschusses größere Vorteile bringen können. Es lohnt sich vor allem aufgrund der steuerlichen Vorteile und Effektivität ein besonderes Auge auf die vielen Mitarbeiterbenefits zu werfen.

Auswirkungen der Inflation abmildern: Win-win-Situation schaffen

Über den steuerfreien Sachbezug können Unternehmen ihre Mitarbeiter unterstützen und eine Win-win-Situation schaffen. Denn anders als bei einer Gehaltserhöhung fallen hier weder eine Steuerbelastung noch Sozialabgaben an. Ähnliches gilt für den Verpflegungszuschuss, denn dieser ist für Unternehmen steuerbegünstigt und für Arbeitnehmer steuerfrei.

Schon über diese beiden einfachen Maßnahmen aus dem großen Portfolio der Mitarbeiterbenefits, hat der Mitarbeiter bereits deutlich mehr Kaufkraft zur Verfügung und das Unternehmen wird gleichzeitig steuerlich entlastet.

Beispiel: Mitarbeiterunterstützung durch steuerfreie Tankgutscheine

Schmälert die Inflation die Kaufkraft und steigen die Benzinpreise, so sind viele Arbeitnehmer gleich mehrfach belastet, da das Auto oft zwingend für den Arbeitsweg benötigt wird. Ein Tankgutschein von 50 Euro wäre in dieser Situation mit Sicherheit sehr willkommen.

Greifen Unternehmen nun zur Lösung des Sachbezugs, so können sie ihre Mitarbeiter über Gutscheine steuerfrei mit bis zu 50 Euro im Monat unterstützen. Und das beispielsweise eben auch in Form eines Tankgutscheins. Heißt also, dass ein Mitarbeiter so für 50 Euro steuerfrei pro Monat tanken kann, wenn ihm der Arbeitgeber den steuerfreien Sachbezug gewährt und einen passenden Dienstleister ausgesucht hat. In diesem Fall sollten in dessen Akzeptanzpartnernetzwerk entsprechend Tankstellen angeschlossen sein. Nutzen Sie unsere Infos im kostenfreien E.Paper.

Edenred als erfahrener Marktführer im Bereich von Gutscheinen und Gutscheinkarten sowie Payment Solutions mit großem Akzeptanzpartnernetzwerk bietet beispielsweise über das Kartenprodukt Edenred City hierfür eine Lösung an.

Beispiel: Mitarbeiterunterstützung über den Verpflegungszuschuss

Die Inflation führt auch zu einer Teuerung der Lebensmittel, da Produktions- und Lieferketten genauso betroffen sind. Damit ist das, neben dem Spritpreis, der zweite elementare Bereich, der sich deutlich verteuert, aber von den Menschen dringend benötigt wird. Hier kann wiederum der Verpflegungszuschuss helfen, die Mitarbeiter zu unterstützen und Steuervorteile für das Unternehmen zu nutzen.

Die Mitarbeiter können beispielsweise täglich über einen Gutschein wie Ticket Restaurant® oder eine nachträgliche Kostenerstattung wie bei JobLunch profitieren. Diese Form des Essenszuschusses trägt unter anderem auch dazu bei, dass regelmäßige Pausen mit abwechslungsreicher Verpflegung eingehalten und dadurch wiederum Gesundheit und Leistung der Mitarbeiter unterstützt werden. Als Teamessen umgesetzt, kann dazu noch der Zusammenhalt und der Erfolg des Teams gefördert werden.

Der Verpflegungszuschuss ist daher in vielen Facetten effektiver, als wenn angepasst an die Inflationsrate, eine Gehaltserhöhung herangezogen wird.

Infos zum Verpflegungszuschuss

Nutzen Sie gerade in schwierigen Zeiten die besonderen Vorteile sowohl für Ihre Mitarbeiter als auch für das Unternehmen und setzen Sie verstärkt auf steuerfreie und steuerbegünstigte Mitarbeiterbenefits wie den steuerfreien Sachbezug und den Verpflegungszuschuss, um Ihre Mitarbeiter wirkungsvoll zu unterstützen.

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