Steuerfreie Sachbezüge
05.05.2022|3 Minuten Lesezeit

Steuerfreier Fahrtkostenzuschuss zur Tätigkeitsstätte

Edenred E.Blog Team
Verfasst von: E.Blog Team
Steuerfreie Sachbezüge
05.05.2022|3 Minuten Lesezeit

Möchten Unternehmen ihre Arbeitnehmer über den gezahlten Lohn hinaus unterstützen, so bietet sich beispielsweise ein Fahrtkostenzuschuss an.
Arbeitgeber können freiwillig einen Fahrtkostenzuschuss für den Weg vom Wohnort zur Arbeitsstätte gewähren. Diese Kosten können bis zur Höhe der Entfernungspauschale übernommen werden und müssen pauschal mit 15% oder individuell nach den ELStAM Merkmalen des Arbeitnehmers versteuert werden.
Eine Ausnahme besteht beispielsweise bei einer Sammelbeförderung, bei der der Fahrtkostenzuschuss steuerfrei ist.

Der Zuschuss darf allerdings maximal bis zu dem Betrag erfolgen, den der Mitarbeiter nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG als Werbungskosten geltend machen könnte, wenn er keine Fahrtkosten vom Arbeitgeber erhalten würde.

Verschiedene Anlässe für Fahrtkostenzuschüsse:

  • In Fällen einer Sammelbeförderung (beispielsweise bei einer Auswärtstätigkeit) oder bei einer beruflich notwendigen doppelten Haushaltsführung, bleibt der Fahrtkostenzuschuss sogar steuerfrei.

  • Als freiwilliger Zuschuss des Arbeitgebers für die täglichen Fahrten zur Arbeitsstätte.

Viele Arbeitgeber verweigern jedoch bereits im Vorfeld Fahrtkostenzuschüsse mit dem Hinweis auf die mögliche Abrechnung über die Werbungskosten. Allerdings werden Werbungskosten erst bei der Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers rückwirkend berücksichtigt und so würde eine Abrechnung über die Werbungskosten im Vergleich zum Erhalt des Fahrtkostenzuschusses durch den Arbeitgeber zu einem geringeren Nettoeinkommen führen.

Formel zur Berechnung des Fahrtkostenzuschusses

Arbeitstage (tatsächliche Arbeitstage) x Kilometer (einfacher Weg) x 0,30 Euro

Hinweise, die bei der Berechnung zu beachten sind:

  • nur tatsächliche Arbeitstage dürfen berücksichtigt werden. Krankheits- oder Urlaubstage dürfen nicht berücksichtigt werden.

  • es gilt nur der einfache und kürzeste Weg zur Arbeitsstätte.

  • die zu entrichtende Lohnsteuer von 15% kann vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer „abgewälzt“ werden.

Praktische Beispielrechnung zum Fahrtkostenzuschuss

Herr Maier lebt in Freising (Bayern), arbeitet an 200 Tagen im Jahr und pendelt jeden Tag nach München zu seiner Arbeitsstätte, was eine einfache Strecke von 50 Kilometern bedeutet. Der Fahrtkostenzuschuss bei Herrn Maier wird pauschal mit 15% Lohnsteuer, 5,5% Solidaritätszuschlag und 8% Kirchensteuer versteuert und die Abgaben werden vom Arbeitgeber geleistet.

Dies ergibt folgende Rechnung:

  • 200 Tage x 50 Kilometer x 0,30 Euro = 3.000,00 Euro

Zu entrichtende Abgaben auf den Betrag von 3.000,00 Euro:

  • Lohnsteuer (15%) = 450,00 Euro

  • Solidaritätszuschlag (5,5% von 450,00 Euro) = 24,75 Euro

  • Kirchensteuer* (8% von 450,00 Euro) = 36,00 Euro

Daraus resultieren Abgaben, die der Arbeitgeber entrichten muss, in Höhe von 510,75 Euro.

*Kirchensteuer liegt in Bayern und Baden-Württemberg bei 8% (in den anderen Bundesländern bei 9%).

Fahrtkostenzuschuss für Auszubildende

Auch Azubis können neben der Ausbildungsvergütung über den Fahrtkostenzuschuss noch zusätzlich unterstützt werden. Für Unternehmen, die Auszubildende suchen, kann solch ein Fahrgeld so auch ein geeignetes Mittel zur Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber sein.

Fahrtkostenzuschuss für Geringverdiener (Minijob)

Das Gehalt für Minijobs darf maximal 556 Euro pro Monat betragen und wenn das Gehalt diese Freigrenze übersteigt, fallen Steuern und Sozialabgaben an. So kann der Fahrtkostenzuschuss auch in diesem Fall eine finanzielle Unterstützung darstellen.

Vorteile für Arbeitgeber 

Die Arbeitgeber können ihre Ausgaben durch die Bezuschussung der Fahrtkosten senken, da die Fahrtkostenzuschüsse beispielsweise anstelle einer Lohnerhöhung gezahlt werden können. Das Ergebnis sind geringere Ausgaben, da keine Sozialabgaben wie Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung anfallen.

Vorteile für Arbeitnehmer

Die Arbeitnehmer haben unter dem Strich mehr Netto vom Brutto in der Tasche. Würde der Zuschuss nämlich auf das Bruttoeinkommen addiert, unterliegt die Erhöhung der steuerlichen Progression und somit käme im Vergleich dementsprechend weniger Geld beim Arbeitnehmer an.

Mögliche negative Auswirkungen

Die Berücksichtigung des Fahrtkostenzuschusses hat neben den positiven Vorteilen, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Geld sparen bzw. gewinnen, auch mögliche negative Auswirkungen. So kann der Fahrtkostenzuschuss bei einem Verlust des Arbeitsplatzes zu einem geringeren Arbeitslosengeld (für den Zuschuss werden keine Sozialversicherungs-Beiträge geleistet) oder im Krankheitsfall zu geringerem Krankengeld führen.

Alternativen zum Fahrtkostenzuschuss: steuerfreier Tankgutschein und Sachbezug

Viele Unternehmen setzen aber nicht nur auf den Fahrtkostenzuschuss. Sie unterstützen ihre Mitarbeiter zusätzlich oder anstelle des Fahrtkostenzuschusses mit dem steuerfreien Sachbezug – beispielsweise in Form eines Tankgutscheins.

In unserem E.Paper haben wir für Sie alle wichtigen Informationen zusammengestellt.
Sie können sich informieren und inspirieren lassen, wie Sie mit den Gutscheinlösungen von Edenred einfach, steuerfrei und rechtskonform die Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen unterstützen, motivieren und belohnen können.

Fazit zur Betrachtung von Fahrtkostenzuschüssen

Abschließend kann man festgehalten, dass Fahrtkostenzuschüsse eine sinnvolle Unterstützung von Arbeitnehmern darstellen. Sie werden finanziell unterstützt und haben am Ende mehr Geld zur Verfügung. Auch Arbeitgeber können im Vergleich zu einer möglichen Gehaltserhöhung profitieren, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen und geben unter dem Strich weniger Geld aus. Die perfekte Win-win-Situation und ein starkes Argument.

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