Edenred City Card: Sachbezug per Karte
Was gilt für Gutscheinkarten und den Sachbezug ab 2022?
Damit ab dem 01.01.2022 alles reibungslos verläuft, sind einige rechtliche Aspekte bei Gutscheinkarten im Rahmen des Sachbezug zu beachten. Gutschein- bzw. Sachbezugskarten müssen zukünftig die sogenannten ZAG-Kriterien erfüllen. Ob dies der Fall ist, kann man mit einer Anrufungsauskunft bei dem jeweils zuständigen Finanzamt abfragen. Eine Anrufungsauskunft ist ein wichtiger Baustein in der Vorbereitung, denn so wird sichergestellt, dass das jeweilige Finanzamt die Gutscheinkarte für den steuerfreien Sachbezug anerkennt. Darüber hinaus sind auf Seiten des Kartenanbieters alle notwendigen Anpassungen zum Karteneinsatz, entsprechend der neuen Regelungen vorzunehmen.
Tipp: Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Kartenanbieter auf und erkundigen Sie sich nach den konkreten Anpassungen an die aktuellen Regelungen und den künftigen Möglichkeiten des Karteneinsatzes.
Besonderheit für Edenred-Kunden: Wir möchten Sie bestmöglich unterstützen! Nehmen Sie daher gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie mehr Informationen oder auch Unterstützung bei Ihrer Anrufungsauskunft zum Kartenprodukt Edenred City benötigen.
Die Edenred City Card
Regionalität wird großgeschrieben! Und das spiegelt sich jetzt auch in den neuen Kriterien für Sachbezugskarten und den neuen Edenred City Gutscheinkarten wider. Das attraktive und vielfältige Partnernetzwerk bietet für jeden etwas. Gleichzeitig fördert das Einkaufen bei regionalen Akzeptanzstellen den örtlichen Einzelhandel und belebt die Innenstadt.
Im Sinne der Arbeitnehmer, die eine solche Mitarbeiterkarte für den steuerfreien Sachbezug von Ihrem Arbeitgeber bekommen, können regionale Gutscheinkarten bei vielen verschiedenen Geschäften in der Region eingesetzt werden.
Die Edenred City bietet deutschlandweit 60 verschiedene regionale Einlösegebiete, die anhand zweistelliger Postleitzahlbezirke festgelegt sind. Die Festlegung anhand von zweistelligen PLZ-Bezirken stammt ursprünglich von der BaFin und wird nun auch im Steuerrecht angewendet. Das Einlösegebiet der Mitarbeiterkarte lässt sich dabei unabhängig des Firmensitzes an den tatsächlichen Arbeitsplatz der Mitarbeiter anpassen – ganz gleich ob Büro an einem Unternehmensstandort oder Home-Office. So stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeitenden dieses Gehaltsextra wirklich nutzen und davon profitieren können.
Gibt es bei den Arbeitnehmern Veränderungen, wie zum Beispiel einen Umzug, so kann das Einlösegebiet der Edenred City Karte anpasst werden. Dazu kann der Mitarbeiter dann ein neues Einlösegebiet für die City Card beantragen und der Arbeitgeber kann dem Antrag zustimmen oder ihn ablehnen.
Die Alternative zum Tankgutschein bleibt erhalten!
Mit dem Kartenprodukt Edenred City, behalten Sie die Möglichkeit diese Sachbezugskarte auch als steuerfreien Tankgutschein zu nutzen. Innerhalb des jeweiligen Einlösegebiets kann die Edenred City Karte an allen Tankstellen eingesetzt werden, die einen Akzeptanzvertrag mit Edenred geschlossen haben.
Bei allen, im regionalen Gebiet ansässigen Akzeptanzpartnern, kann die Karte genutzt werden – ganz praktisch zum Einkaufen, Tanken oder um sich etwas Besonderes zu gönnen. Mit dieser Sachbezugskarte bleiben die vielfältigen Möglichkeiten durch die regionale Ausrichtung erhalten! Haben Sie ein Lieblingsgeschäft, das noch nicht dabei ist? Kein Problem! Nutzen Sie unser Wunschformular und wir setzen uns mit Ihrem Wunschpartner in Verbindung.
ZAG-Kriterien und Vorgaben im BMF-Schreiben
Die Edenred City Gutscheinkarte erfüllt nach Bestätigung zahlreicher Finanzämter die Kriterien von §2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG und ist im BMF-Schreiben bei Randziffer 9 einzuordnen. Laut BMF-Schreiben sind Gutscheinkarten als Sachbezug zu bewerten, wenn man mit ihnen „ausschließlich Waren oder Dienstleistungen aufgrund von Akzeptanzverträgen zwischen Aussteller/Emittent und Akzeptanzstellen bei einem begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen im Inland zu beziehen“ kann.
In Kurzform heißt das, dass ein begrenztes Netzwerk bzw. ein begrenzter Kreis von Akzeptanzstellen der Gutscheinkarte Voraussetzung für die Anerkennung als Sachbezug ist. Dies ist zum Beispiel bei Gutscheinen von Geschäften, Einzelhandelskette oder eben von regionalen City Cards der Fall.
Die Edenred City Karte erfüllt die Vorgaben aus dem BMF-Schreiben, da sie nur bei Akzeptanzstellen eingesetzt werden kann, die einen Akzeptanzvertrag mit Edenred dem Herausgeber der Gutscheinkarte geschlossen haben. Zusätzlich kann die Karte nur in einem regional begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen eingelöst werden, der anhand von zweistelligen Postleitzahlbezirken festgelegt wurde. Einer solchen Begrenzung anhand von zweistelligen Postleitzahlbezirken haben das Bundesministerium der Finanzen und die 16 Bundesländer bei einem Treffen im September 2021 zugestimmt.
Möchten Sie Ihren Arbeitnehmern den Sachbezug über eine Karte ermöglichen, die als Gutscheinkarte vielfältig und regional einsetzbar ist, achten Sie darauf, dass Ihr Kartenanbieter alle notwendigen Bedingungen des BMF-Schreibens beachtet und fragen Sie im Zweifel auch immer Ihren Steuerberater und das für Sie zuständige Finanzamt.
Das Kartenprodukt Edenred City hat deutschlandweit bereits zahlreiche positive Anrufungsauskünfte von Finanzämtern erhalten.
Möchten Sie die Edenred City Karte auch für Ihre Mitarbeiter einsetzen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf – Wir beraten Sie gerne zu Ihren Fragen!
Rechtskonform und regional: Edenred City
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