Weihnachtsfeier 2020
So meistert Ihr Unternehmen die besonderen Umstände
Die Weihnachtsfeier – was geschieht dieses Jahr mit der Tradition?
Jedes Jahr aufs Neue ist die Firmen-Weihnachtsfeier ein Event, auf das sich alle schon Wochen zuvor freuen. Klar – Essen und Getränke mit den Kolleginnen und Kollegen in ausgelassener Stimmung – so kann das berufliche Jahr doch enden! Aber wie sieht es dieses Jahr aus mit der Weihnachtsfeier – kann sie überhaupt stattfinden und wenn ja: wie? Auch wenn wir es aktuell noch nicht sicher voraussagen können, scheint es sich doch mittlerweile herauskristallisiert zu haben, dass eine klassische Weihnachtsfeier wie in den Jahren zuvor zu riskant und damit unmöglich ist. Aber wie die letzten Monate gezeigt haben, funktioniert die Online-Vernetzung nicht nur für die Arbeit hervorragend, sondern auch Konzerte, Theaterstücke, Award-Verleihungen oder das Dinner mit den Liebsten sind kein Ding der Unmöglichkeit. Nutzen Sie dies also für Ihre individuelle virtuelle Weihnachtsfeier! Hier ein paar Ideen, wie das aussehen könnte:
das gesamte Team trifft sich via online Video Tools
die Chefs halten eine Ansprache
alle werden im Voraus dazu aufgefordert, weihnachtliche Outfits zu tragen
Teambuilding-Maßnahmen oder Spiele wie ein Quiz-Duell in zwei Teams oder aber ein exklusiver Kochkurs sind auch virtuell möglich
Von diesen Steuervorteilen können Sie bei Ihrer Weihnachtsfeier profitieren
Eine Weihnachtsfeier kann als „übliche Betriebsveranstaltung“ eingestuft werden, wodurch Sie als Arbeitgeber – wie sonst auch – pro Teammitglied Zuwendungen bis zu 110 Euro steuerfrei im Rahmen des Freibetrags geltend machen können. Dazu gehören unter anderem Verpflegung, Events oder Musik. So ist es möglich, Ihren Mitarbeitenden eine Weihnachtsfeier zu ermöglichen, die denen der letzten Jahre ganz nahekommt.
Bei einer virtuellen Feier können Sie beispielsweise allen die entsprechenden Speisen und Getränke nach Hause liefern lassen und machen ihnen somit eine große Freude, die auch der Mitarbeiterbindung zugutekommt. Mehr Inspiration finden Sie in unserem Weihnachtsguide!
Aktuell ist allerdings nicht klar definiert, wie eine virtuelle Feier steuerlich bewertet wird, da diese Form der Zusammenkunft in den einkommensteuerlichen Regelungen bislang nicht verankert ist. Hier empfiehlt sich immer, vorab Rücksprache mit dem Steuerberater des Vertrauens zu halten.
Weihnachtsgeschenke 2020 für Ihre Angestellten – wichtiger als je zuvor
Besonders wenn der persönliche Kontakt fehlt, ist es wichtig, Ihren Mitarbeitenden dennoch Ihre Wertschätzung zu vermitteln. Das funktioniert zum Jahresende hin besonders gut in Form von Weihnachtsgeschenken. Besser noch, wenn Sie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dabei eine Freude bereiten und selbst bei der Steuer sparen können. Dabei haben Sie folgende Möglichkeiten:
110-Euro-Freibetrag
Nutzen Sie den Freibetrag in Höhe von 110 Euro pro Person für die Gestaltung der besonderen Weihnachtsfeier und kaufen Sie vom Restbetrag Geschenke für die einzelnen Angestellten. Wichtig ist dabei, dass das Geschenk im Rahmen der Weihnachtsfeier verschenkt wird und der Gesamtwert von Weihnachtsfeier und Geschenk nicht die Freigrenze von 110 Euro pro Kopf überschreitet.
44-Euro-Sachbezug
Anstatt einer Weihnachtsfeier können Sie Ihren Mitarbeitenden steuerfreie Weihnachtsgeschenke in Höhe von 44 Euro machen. Überlegen Sie sich individuelle Aufmerksamkeiten und machen Sie somit dem gesamten Team eine große und personalisierte Freude.
Anstelle von materiellen Geschenken können Sie sich hier auch für Gutscheine in Höhe von 44 Euro entscheiden. Die Sachbezugskarte von Edenred ist bestens geeignet für Weihnachtsgeschenke innerhalb des Unternehmens. Die Gutscheinkarten können bei unzähligen Partnern eingelöst werden, beispielsweise für Mode, Einrichtungshäuser oder beim Sport. Das Schöne ist, dass Ihre Angestellten ganz individuell entscheiden können, worüber sie sich dieses Weihnachten am meisten freuen würden.
Achten Sie bei der Planung für Ihre Weihnachtsfeier 2021 bereits jetzt schon auf die aktuellen Veränderungen:
+++ Wichtige Neuerungen +++
In den Jahressteuergesetzen 2019 und 2020 haben Bundestag und Bundesrat einige neuen Regeln für Sachbezüge verabschiedet. Unternehmen können auch weiterhin ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steuer- und sozialabgabenfrei Sachbezug mithilfe von Gutscheinen und Gutscheinkarten gewähren.
Folgende Neuerungen sind zu beachten:
- Bis zum 31.12.2021 gilt noch eine Übergangsfrist und Finanzämter können alle Gutscheinkarten, die nur den Erwerb von Waren und Dienstleistungen ermöglichen, als Sachbezug akzeptieren.
- Ab 01.01.2022 müssen Gutscheinkarten bestimmte Voraussetzungen (sogenannte ZAG-Kriterien) erfüllen (§ 8 Abs. 1 EStG).
- Die Sachbezüge müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden (§ 8 Abs. 4 EStG)
- Die Freigrenze für Sachbezüge erhöht sich zum 01.01.2022 von 44 Euro auf 50 Euro.
Mit dem BMF-Schreiben vom 13.04.2021 bleiben bis zum 31.12.2021 alle Gutscheinkarten als Sachbezug zugelassen, die nur zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen. Diese Regelung haben das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die Bundesländer auf Vorschlag von CDU/CSU und SPD beschlossen.
Durch diese Entscheidung kann die Ticket Plus Karte noch bis zum 31.12.2021 zur Gewährung von Sachbezügen genutzt werden.
Im BMF-Schreiben vom 13.04.2021 hat das Bundesministerium der Finanzen eine neue Auslegung der ZAG-Kriterien vorgenommen.
Zur Erfüllung der neuen Kriterien hat Edenred in den vergangenen Monaten entsprechende Anpassungen an seinem Produktportfolio vorbereitet, damit dieses auch in Zukunft zur Gewährung von Sachbezügen genutzt werden kann. Ab dem 01.01.2022 gibt es das neue Kartenprodukt Edenred City.
Ein besonderes Jahr 2020 – wie Sie Ihren Mitarbeitern danken können
In Zeiten von Corona haben Sie außerdem noch die Möglichkeit, sich bei Ihren Angestellten mit einem steuerfreien Sonderbonus in Höhe von bis zu 1.500 Euro zu bedanken und ihnen eine unerwartete und große Freude zu bereiten. Diese Ausnahme, die das Bundesfinanzministerium ermöglicht, gilt nur für das Jahr 2020. Nutzen Sie den Sonderbonus beispielsweise mit aufgeladenen Gutscheinkarten von Edenred und zeigen Sie Ihrem Team besonders in diesem ungewöhnlichen und schwierigen Jahr Ihre Wertschätzung. Mehr zu dem 1.500-Euro-Sonderbonus lesen Sie in unserem dazugehörigen Factsheet!
Das besondere Jahr 2020 mit Edenred abschließen
Wofür Sie sich auch entscheiden, feststeht: auch dieses Jahr können wir Weihnachten feiern und hinter uns lassen, wenn auch ein bisschen anders als gewohnt. Aber wir sind schließlich flexibel und können uns den neuen Gegebenheiten anpassen und das Beste rausholen. Ob individuelle Geschenke bis zu 44 Euro oder ein Danke mithilfe des Sonderbonus 2020 in Höhe von 1.500 Euro – als Arbeitgeber haben Sie viele verschiedene Möglichkeiten. Mit Edenred finden Sie garantiert die Option und perfekte Umsetzung, die am besten zu Ihnen und Ihrem Team passt!