Zum Inhalt springen

Wie werden Prämien versteuert?

 
Variable Gehaltsbestandteile erhöhen im Allgemeinen die Leistungen der Mitarbeiter und sind darum bei Arbeitgebern sehr beliebt. Gleichzeitig ist bekannt, dass Bonuszahlungen auch einen Manko haben: Spätestens beim Blick auf die Gehaltsabrechnung im Monat der Auszahlung wird dem Mitarbeiter bewusst, dass die eigentliche Belohnung viel geringer ausfällt als erhofft. Was oft bleibt, ist der Frust über die hohen steuerlichen Abgaben. Doch warum ist die Abgabenlast bei Bonuszahlungen so hoch? Wir zeigen Ihnen, wie Prämien versteuert werden und welche Möglichkeit es gibt, den Bonus steuerfrei auszuzahlen.

Boni bzw. Prämien erhöhen das Bruttogehalt und damit die Grundlage für die Berechnung der Steuern und Sozialabgaben. Durch die Versteuerung der Leistung als sonstiger Bezug wirken sich keine Steuerabzugsbeträge mehr aus, da diese bereits in der Berechnung der Steuer auf das laufend gezahlte Gehalt berücksichtigt wurden. Die Steuerlast eines Bonus ist dadurch besonders hoch. Üblicherweise werden Prämien einmal jährlich gezahlt, wodurch sich dieser Effekt noch verstärkt. Darüber hinaus können auch auf Arbeitgeberseite in Abhängigkeit von der Prämiensumme erhebliche Sozialabgaben anfallen.

  Laufender Arbeitslohn Einmalige Barprämie Jährlicher Arbeitslohn
Gesamtbrutto 2.744,00 € 1.000,00 € 33.928,00 €
- Steuerabzug - 415,41 € [15%] - 284,88 € [28%] - 5.270,00 €
- Abzug SV-Beiträge - 570,06 € - 207,75 € - 7.048,00 €
= Nettoverdienst = 1.758,53 € = 507,37 € = 21.610,00 €


Dieser Effekt entsteht auch, wenn die Prämie monatlich ausgezahlt wird:

  Laufender Arbeitslohn Monatliche Barprämie Jährlicher Arbeitslohn
Gesamtbrutto 2.744,00 € 83,33 € 33.928,00 €
- Steuerabzug - 415,41 € [15%] - 23,73 € [28%] - 5.270,00 €
- Abzug SV-Beiträge - 570,06 € - 17,33 € - 7.048,00 €
= Nettoverdienst = 1.758,53 € = 42,27 € = 21.610,00 €


Sollte das monatliche Gehalt oder die laufend gezahlte Prämie in der Höhe variieren, kann ein teilweiser Ausgleich dieses steuerlichen Effektes über den Jahreslohnsteuerausgleich (soweit dieser durch den Arbeitgeber am Jahresende durchgeführt wird) oder die Einreichung einer Steuererklärung durch den Arbeitnehmer erreicht werden. In bestimmten Fällen (z.B. im Jahr eines Arbeitsplatzwechsels und einer Sonderzahlung durch den neuen Arbeitgeber) führt die Prämienauszahlung als Einmalzahlung auch zur Verpflichtung des Arbeitnehmers, eine Steuererklärung einzureichen, was durch diesen als zusätzliche Belastung im Zusammenhang mit der Bonuszahlung empfunden werden kann.

Bonus steuerfrei: Mit dem 50 Euro-Sachbezug

Eine für Arbeitnehmer und Arbeitgeber günstigere Alternative für die Prämienauszahlung liefert der steuerfreie Sachbezug. Unternehmen können pro Monat bis zu 50 Euro Sachlohn komplett steuer- und sozialabgabenfrei an den Mitarbeiter ausgeben (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Unter die Freigrenze fallen beispielsweise Sachbezugslösungen wie der Edenred Sachbezug, Sachprämien, Tankgutscheine oder ÖPNV-Karten.  

+++ Wichtige Neuerungen +++
In den Jahressteuergesetzen 2019 und 2020 haben Bundestag und Bundesrat einige neuen Regeln für Sachbezüge verabschiedet. Unternehmen können auch weiterhin ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steuer- und sozialabgabenfrei Sachbezug mithilfe von Gutscheinen und Gutscheinkarten gewähren. Folgende Neuerungen sind zu beachten:

  • Seit dem 01.01.2022 müssen Gutscheinkarten bestimmte Voraussetzungen (sogenannte ZAG-Kriterien) erfüllen (§ 8 Abs. 1 EStG).
  • Die Sachbezüge müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden (§ 8 Abs. 4 EStG)
  • Die Freigrenze für Sachbezüge erhöhte sich zum 01.01.2022 von 44 Euro auf 50 Euro.

Alle aktuellen Änderungen im Überblick: Nutzen Sie unsere kostenlose Download-Checkliste.

Die folgenden zwei Berechnungen verdeutlichen den Vorteil für den Arbeitnehmer, den die Gewährung des steuerfreien Sachbezugs gegenüber einer Prämienauszahlung von 500,00 Euro über das Entgelt hat. Bei einem Gehalt von 2.744,00 Euro brutto monatlich, kommt am Jahresende 245 Euro mehr beim Arbeitnehmer an

  Laufender Arbeitslohn Barprämie Jährlicher Arbeitslohn
Gesamtbrutto 2.744,00 € 500,00 € 33.428,00 €
- Steuerabzug - 415,41 € [15%] - 141,87 € [28%] - 5.127,00 €
- Abzug SV-Beiträge - 570,06 € - 103,88 € - 6.944,00 €
= Nettoverdienst = 1.758,53 € = 254,25 € = 21.357,00 €

 

  Laufender Arbeitslohn Prämie mtl. Sachbezug Jährlicher Arbeitslohn
Gesamtbrutto 2.744,00 € 41,67 € 33.428,00 €
- Steuerabzug - 415,41 € [15%] - [0%] - 4.985,00 €
- Abzug SV-Beiträge - 570,06 € - - 6.841,00 €
= Nettoverdienst = 1.758,53 € = 41,67 € = 21.602,00 €
      Plus zur Barprämie: +245,00 €

Betrachtet man alle bisher aufgeführten Rechnungen, so wird deutlich, dass sich für das Unternehmen mit der Nutzung des monatlichen Sachbezugs nicht nur finanzielle Vorteile bei den Lohnnebenkosten ergeben. Durch die deutlich günstigere Bewertung des Sachbezugs kann der Arbeitgeber auch Lohnkosten einsparen, um das gleiche Gehaltsplus für den Arbeitnehmer zu erreichen.   

In unserem Beispiel ist das jährliche Plus des Arbeitnehmers mit monatlichen Sachbezügen i.H.v. 41,67 EUR nur 8 Euro niedriger als bei einer Barauszahlung von 1.000 Euro:

1.000 Euro Barprämie Jährl. Nettoverdienst von 21.610 Euro
500 Euro in Sachbezügen (41,67 Euro mtl.) Jährl. Nettoverdienst von 21.602 Euro

Der Arbeitgeber könnte also in diesem Beispielsfall eine um 500 Euro geringere Prämie gewähren, um das gleiche Gehaltsplus für den Arbeitnehmer zu erreichen.

Neben den finanziellen Vorteilen, ist der 50-Euro-Sachbezug ideal, um Mitarbeitern "Danke" für gute Leistungen zu sagen. Geschickt eingesetzt, ist er ein wunderbares Motivations- und Belohnungsinstrument für Mitarbeiter.

img-07
Kostenloses E.Paper 5 Praxisbeispiele für Mitarbeiterprämien Kostenlos downloaden
icon-1 Erhalten Sie frischen Content, sobald er veröffentlicht wird!

Gleich zu unserem Newsletter anmelden und profitieren:

Newsletter abonnieren