Steuerfreie Geschenke für Mitarbeiter
Steuerfrei bis zu einer Höhe von 60 Euro
Kleine Geschenke erhalten nicht nur die Freundschaft, sondern auch die Motivation Ihrer Mitarbeiter. Es lohnt sich somit die persönlichen Anlässe Ihrer Angestellten im Blick zu haben und Ihre Wertschätzung zu zeigen.
Wenn Sie dabei ein paar Regeln beachten, bleibt ihr Geschenk sogar steuerfrei. Welche Regeln das sind, erfahren Sie auf dieser Seite.
Vorteile von Mitarbeitergeschenken:
✓ Steuervorteile nutzen
✓ Wertschätzung zeigen
✓ Motivation & Bindung steigern
Mitarbeiter steuerfrei motivieren
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Die wichtigsten Fragen zu steuerfreien Mitarbeiter-Geschenken
Was ist der Unterschied zwischen Geschenken und Aufmerksamkeiten?
Das Einkommenssteuerrecht unterscheidet zwischen Geschenken und Aufmerksamkeiten. Bei letzterem muss ein persönlicher Anlass vorliegen und die Freigrenze von 60 Euro darf nicht überschritten werden. Ohne persönlichen Anlass oder Beträgen über 60 Euro brutto spricht das Einkommenssteuerrecht von einem Geschenk. Für Geschenke fallen Steuern an.
Wie hoch dürfen Geschenke für Mitarbeiter sein?
In Deutschland haben Arbeitgeber die Möglichkeit ihren Angestellten zu persönlichen Anlässen steuerfreie Zuwendungen in Form von Waren oder Dienstleistungen zukommen zu lassen. Diese dürfen lediglich die Freigrenze in Höhe von 60 Euro pro Anlass nicht übersteigen und nicht in bar bzw. mit dem Gehalt ausbezahlt werden (R. 19.6, Abs. 1 LStR). Überschreitet die Aufmerksamkeit den Wert von 60 Euro, wird der komplette Betrag steuerpflichtig. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit der Pauschalversteuerung nach §37b EStG. Auch hierbei muss es sich bei dem Geschenk um Waren oder Dienstleistungen handeln.
Übrigens: Produkte mit einem Warenwert von weniger als 10 Euro können Sie auch ohne Anlass als sogenannte Streuwebeartikel steuerfrei an Ihre Mitarbeiter verschenken.
Wie oft dürfen Geschenke an Mitarbeiter ausgegeben werden?
Die Grenze in Höhe von 60 Euro ist kein Jahresbetrag. Sie dürfen dem betreffenden Arbeitnehmer mehrfach im Jahr zu festgelegten Anlässen ein Geschenk überreichen. Fallen in einem Monat zwei Anlässe zusammen (z. B. Geburtstag und Geburt eines Kindes), dürfen auch zwei Aufmerksamkeiten im selben Monat gewährt werden.
Was dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuerfrei schenken?
Sofern die 60 Euro nicht überschritten werden, das Geschenk nicht aus Geld besteht und ein persönlicher Anlass gegeben ist, sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Es ist jedoch schwierig für jeden Mitarbeiter ein passendes Geschenk zu finden. Flexible Sachbezugslösungen z.B. in Form einer Gutscheinkarte sind daher eine gute Alternative zu klassischen Geschenken, denn damit überreichen Sie etwas, das die Wahl Ihren Mitarbeitern selbst überlässt. Mit Edenred City stehen Ihren Mitarbeitern beispielsweise je nach Region bis zu 7.000 Akzeptanzstellen in den Bereichen Einkaufen, Tanken, Shoppen und Essengehen zur Verfügung.
Was ist bei Mitarbeitergeschenken in Form von Gutscheinen und Gutscheinkarten zu beachten?
Gutscheine und Geldkarten für den steuerfreien Sachbezug dürfen nur zum Erwerb von Waren und Dienstleistungen berechtigen. Das bedeutet, dass auch bei Umtausch und Rückgabe kein Bargeld ausgezahlt werden darf. Seit dem 01.01.2022 müssen sie verpflichtend auch die Kriterien von § 2 Abs. 1 Nr. 10 des ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) erfüllen.
Somit sind zwei verschiedene Kategorien von Gutscheinkarten für den Sachbezug erlaubt:
- §2 Abs. 1 Nr. 10a: Begrenztes Netzwerk (wie Gutscheinkarten von Einkaufsläden, Einzelhandelsketten oder regionale City-Cards wie z.B. Edenred City und MeinGutschein)
- §2 Abs. 1 Nr. 10b: Begrenzte Produktpalette (Gutscheinkarten für nur eine Produktkategorie wie z.B. nur Fashion, nur Kosmetik etc.)
Mit Edenred als erfahrener Anbieter für Mitarbeiter-Benefits seit 1974 steht Ihnen für die rechtskonforme Umsetzung ein verlässlicher Partner zur Seite.
Welche steuerfreien Zuwendungen vom Arbeitgeber sind neben dem 60-Euro-Sachbezug erlaubt?
Unternehmen dürfen ihrer Belegschaft zahlreiche weitere Zuwendungen steuerfrei oder steuerbegünstigt zukommen lassen. Dazu gehören z.B.:
- Monatlicher steuerfreier Sachbezug bis zu 50 Euro (§ 8 Abs. 2 EstG)
- Verpflegungszuschuss (§ 8 Abs. 2 EstG und R 8.1 Abs. 7 LStR)
- Jobtickets (§ 3 Nr. 15 EStG)
- Firmenwagen oder Jobrad
- Betreuungskostenzuschuss (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG)
- Personalrabatte für selbst produzierte Waren und Dienstleistungen bis zu 1.080 Euro/Jahr (§ 8 Abs. 3 EStG)
- Zertifizierte Gesundheitskurse bis zu 600 Euro/Jahr (§ 3 Nr. 34 EStG)
- Einladungen zu Betriebsveranstaltungen wie z. B. zu Weihnachten (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG)
- Kleine Aufmerksamkeiten wie Obst, Kaffee, Wasser etc. (R. 19.6 Abs. 2 S. 1 LStR)
- Betriebliche Altersvorsorge (§ 3 Nr. 63 EStG)
- Erholungsbeihilfe bis zu 156 Euro jährlich/Arbeitnehmer (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG)
- Mitarbeiterwohnungen (R. 8.1 Abs. 6 LStR)
- Zuschuss zur Internet-/Telefonkostennutzung (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG)
Was ist der Unterschied zwischen Sachbezügen und steuerfreien Geschenken für Mitarbeiter?
Die Unterschiede ergeben sich aus der Höhe der Freigrenze, der erlaubten Häufigkeit und dem Anlass:
Anlass | Häufigkeit | Freigrenze | |
---|---|---|---|
Geschenke | persönlicher Anlass | theoretisch mehrmals pro Monat | 60 € pro Anlass |
Sachbezüge | ohne Anlass | monatlich | 50 € pro Monat |
Steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter:
Das müssen Arbeitgeber beachten
Bis zu 60 Euro steuerfrei. Bei Überschreitung wird der komplette Betrag steuerpflichtig.
Nur steuerfrei, wenn es sich um Waren und Dienstleistungen handelt; keine Barauszahlung!
Zusätzlich zum 50-Euro-Sachbezug und mehrfach pro Jahr/Monat zu persönlichen Anlässen erlaubt. Das Geschenk muss zeitnah zum persönlichen Anlass erfolgen.
Feiertage wie Weihnachten sowie Firmenjubiläen gehören nicht zu den persönlichen Anlässen.
Die Aufmerksamkeiten müssen für jeden Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung als Sachbezug erfasst werden.
Flexible Gutscheine und Gutscheinkarten wie z.B. Edenred City sind ebenfalls erlaubt. Gutscheinkarten müssen seit dem 1.1.2022 verpflichtend auch sogenannte ZAG-Kriterien erfüllen.
Was zählt als persönlicher Anlass?
Geschenke an Mitarbeiter bleiben steuerfrei, wenn sie zu einem persönlichen Anlass verschenkt werden. Dazu zählen sowohl private Anlässe (z. B. Hochzeit) als auch berufliche (z. B. Beförderung). Einen Überblick über gängige Anlässe finden Sie hier:
Arbeitsumfeld | Feste | Familie/Kinder |
---|---|---|
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Vorsicht: Feiertage wie Weihnachten oder Ostern sowie Firmenjubiläen gehören nicht zu den persönlichen Anlässen und sind daher nicht im Rahmen von R. 19.6, Abs. 1 LStR steuerbegünstigt! Weihnachtsgeschenke können trotzdem steuerfrei bleiben - auf einer Weihnachtsfeier im Rahmen des 110-Euro-Freibetrag oder mit dem 50-Euro-Sachbezug für Dezember. Lesen Sie mehr dazu auf dieser Seite.
Ihre Vorteile mit Edenred
Geschenke an Mitarbeiter haben nur dann einen motivierenden Effekt, wenn sie auch Freude machen. Doch jeden Geschmack zu treffen ist meist schwierig. Mit unserer flexiblen Lösung für den Sachbezug können sich Ihre Mitarbeiter ihr Geschenk selbst aussuchen. So erhält jeder das, was er sich wirklich wünscht.
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...im Vergleich zu Sachgeschenken: trifft jeden Geschmack
...im Vergleich zu Händlergutscheinen: nicht an einen einzigen Händler gebunden
So einfach funktioniert's
Als Arbeitgeber bestellen Sie unsere Gutscheinkarten für den Sachbezug. Wir liefern die Karten entweder zu Ihnen ins Büro oder direkt an Ihre Mitarbeiter.
Als Arbeitgeber laden Sie die Karten mit bis zu 60 Euro zu persönlichen Anlässen auf.
Zusätzlich können Sie monatlich bis zu 50 Euro steuerfrei aufladen.
Ihre Mitarbeiter lösen das von Ihnen aufgeladene Guthaben frei nach Wunsch bei verschiedenen Akzeptanzstellen in ihrer Region ein.
* abhängig von der Verfügbarkeit in Ihrer Region
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Geburtstagsgeschenke für Mitarbeiter – Geschenkidee
Sie fragen sich jedes Mal erneut: „Was kann ich meinen Mitarbeitern zum Geburtstag schenken?“ und wollen dabei nicht auf den klassischen Fresskorb oder einen Blumenstrauß zurückkommen? Hier vier kreative Geschenkideen als Alternative:
Einen zusätzlichen Urlaubstag
Die meisten arbeiten nicht gerne an ihrem Geburtstag und nehmen deshalb an diesem Tag frei. Warum also nicht einfach dem Mitarbeiter eine Freude machen, indem er seinen Ehrentag außerhalb des Büros verbringen darf, ohne das Urlaubskonto zu belasten.
Einen Baum
Ja, Sie haben richtig gelesen! Das Thema Nachhaltigkeit wird von immer mehr Menschen großgeschrieben, weshalb Umweltorganisationen (z.B. Plant-a-Tree) inzwischen die Möglichkeit bieten jemand anderem ein Geschenk in Form einer Spende zu machen. Dieses Geschenk eignet sich besonders für Menschen, die „schon alles haben“.
Eine personalisierte Geburtstagstorte
In vielen Büros ist es üblich, dass man als Geburtstagskind einen Kuchen oder eine Torte mitbringt, die dann gemeinsam mit den Kollegen verspeist wird. Doch nicht jeder backt gerne. Ersparen Sie Ihren Mitarbeitern die Vorbereitungen, indem sie eine Geburtstagstorte spendieren – am besten mit einer personalisierten Aufschrift.
Eine individuelle Popup-Karte
Manchmal machen gerade die kleinen Dinge besonders Freude. Mit einer handgeschriebenen Karte können Sie Ihren Glückwünschen eine persönliche Note verleihen – vor allem, wenn sie diese selbst überreichen. Einen besonderen Überraschungseffekt erzielen Sie mit sog. Popup Karten, die mit den unterschiedlichsten Motiven erhältlich sind.
Andere Nutzer interessierten sich auch für
Monatliches Geschenk
Jeden Monat dürfen Arbeitgeber 50 Euro in Form von Sachlohn steuerfrei an ihre Mitarbeiter ausgeben.
Steuerfreie Weihnachtsgeschenke
Auch Weihnachtsgeschenke können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei überreicht werden.
Mittagessen sponsern
Machen Sie Ihren Mitarbeitern eine Freude und unterstützen Sie das Mittagessen im Jahr 2022 täglich mit bis zu 6,67 Euro.