Mit Edenred up-to-date: Aktuelle Informationen zum 50-Euro-Sachbezug
Das aktuelle BMF-Schreiben vom 15.03.2022 regelt verbindlich wie steuerfreie Sachbezugskarten gemäß §8 EStG definiert sind.
Als Sachbezug gelten seit dem 01.01.2022 demnach nur noch Gutscheinkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien von §2 Absatz 1 Nummer 10 a) oder b) des ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) erfüllen.
Somit sind zwei verschiedene Kategorien von Gutscheinkarten für den Sachbezug erlaubt:
1. §2 Abs. 1 Nr. 10a: Begrenztes Netzwerk (wie Gutscheinkarten von Einkaufsläden, Einzelhandelsketten oder regionale City-Cards wie z.B. Edenred City und MeinGutschein)
2. §2 Abs. 1 Nr. 10b: Begrenzte Produktpalette (Gutscheinkarten für nur eine Produktkategorie wie z.B. nur Fashion, nur Kosmetik etc.)
Zum 1.1.2022 ist in diesem Zuge auch die Freigrenze für den steuerfreien Sachbezug von 44 auf 50 Euro angehoben worden.
Edenred bietet Ihnen attraktive Lösungen und erfüllt für alle auswählbaren Gutscheine und die Sachbezugskarten die Kriterien von §2 Abs. 1 Nr. 10a oder 10b ZAG bzw. die Vorgaben des aktuellen BMF-Schreibens.
Was hat sich bei Edenred geändert?
Mit den neuen Regelungen und gültigen Vorgaben für den Sachbezug, insbesondere für Gutscheinkarten, haben wir unser Produktportfolio entsprechend an die geltenden gesetzlichen Anforderungen angepasst. So können Sie und Ihre Mitarbeiter wie gewohnt vom steuerfreien Sachbezug profitieren.
Edenred City: Unsere wiederaufladbare Guthabenkarte Edenred City ist an die gesetzlichen Vorgaben angepasst. Die Einlösegebiete sind somit an den inländischen Regionen bzw. Postleitzahlbezirken orientiert und für eine maximale Vielfalt rund um große Städte, in unterschiedlichen Regionen und auf ganz Deutschland verteilt. Unsere Guthabenkarte kann so bei vielen unterschiedlichen Akzeptanzpartnern in den Regionen genutzt werden. Ein Wechsel der Einlösegebiete ist bei Bedarf unter bestimmten, rechtlichen Bedingungen natürlich möglich und wir geben alles, um Ihre neuen Wunschpartner zu gewinnen. Einkaufen, Shoppen, Tanken und vieles mehr – alles in Ihrer Region, alles mit einer Karte.
Deutschlandweit nach PLZ-Bezirken (§2 Abs. 1 Nr. 10a)
Dem BMF Schreiben zu Folge ist ein begrenztes Netzwerk durch die zweistelligen PLZ-Gebiete definiert. Edenred hat für die Edenred City Karte daher anhand von zweistelligen PLZ-Bezirken regionale Einlösegebiet für ganz Deutschland festgelegt.
MeinGutschein: Diese digitale Sachbezugslösung ist einfach und unkompliziert: Dank digitalisierter Organisations- und Verteilungsprozesse von Mitarbeitergutscheinen, sparen Sie nicht nur Zeit, sondern tun auch der Umwelt etwas Gutes. Ihre Mitarbeiter wählen einen Gutschein von namhaften Partnern aus, Sie legen den Gutscheinbetrag fest und wir wiederum verteilen den gewünschten Gutschein digital an Ihre Mitarbeiter. So ist auch eine Einlösung beim Onlineshopping möglich.
Benefit-Plattform: Sie möchten, dass Ihre Mitarbeiter selbständig und flexibel jeden Monat zwischen Online-Einlösung und Kartennutzung entscheiden können? Dann kommt unsere Benefit-Plattform mit Ihren vielfältigen Möglichkeiten in Frage.
So setzen Sie den Sachbezug in 2023 richtig ein
Alle aktuellen Änderungen im Überblick – mit Checkliste
Welche gesetzlichen Vorgaben müssen Gutscheinkarten erfüllen?
Welche Neuerungen sind seit 01.01.2022 in Kraft?
Weitere wichtige Fakten zum steuerfreien Sachbezug
Sie sind Bestandskunde und haben Edenred City (ehem. Ticket Plus®) bereits im Einsatz?
In unseren FAQs finden Sie weitere Informationen
* Haftungsausschluss: Eine verbindliche Aussage zu der lohnsteuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Würdigung der Edenred City-Karten können wir nicht treffen, da wir nach dem Rechtsdienstleistungs- und Steuerberatungsgesetz keine Rechts- und Steuerberatung erbringen dürfen. Ebenso wenig können wir die künftige steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Würdigung durch die Finanzverwaltung, auf die wir keinen Einfluss haben, garantieren und/oder hierfür eine Haftung übernehmen. Für eine Rechtsberatung kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.