Vergünstigungen im öffentlichen Dienst

- 22.04.2025
- 16 Min. Lesezeit
Verfasst von: E.Blog Team
Der öffentliche Dienst steht für Stabilität, Sicherheit und Verlässlichkeit. Doch im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte wird auch hier das Thema Mitarbeiterbenefits immer wichtiger. Dieser Beitrag zeigt auf, welche Vergünstigungen Angestellte und Beamte laut TVöD erwarten dürfen – und wie moderne Sachbezüge als attraktive Zusatzleistungen eingesetzt werden können.
Was versteht man unter Vergünstigungen im öffentlichen Dienst?
Unter „Vergünstigungen“ versteht man zusätzliche geldwerte Vorteile oder Erleichterungen, die über das Grundgehalt hinausgehen. Diese können tarifvertraglich geregelt oder freiwillige Zusatzleistungen der Dienststelle sein. Sie dienen dazu, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber zu erhöhen – ähnlich wie in der Privatwirtschaft.
Wer profitiert von Vergünstigungen im öffentlichen Dienst?
Grundsätzlich profitieren alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Vergünstigungen – also sowohl Angestellte als auch Beamte. Dazu zählen Mitarbeitende von Bundes- und Landesbehörden, Kommunen, Schulen, öffentlichen Krankenhäusern, Gesundheitsämtern sowie Polizei und Feuerwehr.
Maßgeblich sind hier die Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) sowie die jeweiligen Zusatzvereinbarungen der Bundesländer und Kommunen.
Allgemeine Vorteile im öffentlichen Dienst
Viele Vorteile im öffentlichen Dienst schaffen sehr gute Rahmenbedingungen, sind jedoch nicht direkt finanzieller Natur:
- Flexible Arbeitszeiten: Klare Regelungen und oft Gleitzeitmodelle
- Mitbestimmung: Starker Einfluss durch Personal- oder Betriebsrat
- Familienfreundlichkeit: Gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Teilzeitmöglichkeiten: Vielfältige Modelle, auch für Führungskräfte
- Standortgarantie: Wenig Standortwechsel, ideal für Familien
- Gehaltszahlung: Pünktlich, sicher und transparent
- Hohe Arbeitsplatzsicherheit: Nahezu „unkündbar“ für Beamte und langjährige Tarifbeschäftigte
- Sinnstiftende Tätigkeiten: Besonders in sozialen oder gesellschaftlich relevanten Berufen
- Sabbatical-Möglichkeiten: Langzeiturlaub für persönliche Projekte
7 klassische Vergünstigungen im öffentlichen Dienst
Neben den allgemeinen Rahmenbedingungen gibt es zahlreiche konkrete geldwerte Vorteile, von denen Beschäftigte profitieren:
- Mobilität: Günstige oder kostenfreie Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- Öffentliche Bäder: Freier oder vergünstigter Eintritt in Hallen- und Freibäder
- Versicherungen: Sonderkonditionen bei Haftpflicht-, Rechtsschutz- oder KFZ-Versicherungen
- Kredite: Günstige Konditionen aufgrund hoher Arbeitsplatzsicherheit
- Strom, Gas & Wasser: Mitarbeitertarife bei kommunalen Versorgern
- Freistellung an Feiertagen: Z. B. an Heiligabend oder Silvester
- Rabattaktionen & Gutscheine: Z. B. über das Beamten-Selbsthilfewerk (BSW)
Hinzu kommt häufig eine Sonderzahlung wie ein 13. Monatsgehalt oder Weihnachtsgeld – gemäß TVöD.
Steuerfreie Sachbezüge: Moderne Benefits mit Mehrwert
Besonders interessant für kommunale Arbeitgeber ist die Nutzung steuerfreier Sachbezüge gemäß § 18a TVöD VKA. Hierbei kann ein Teil des Budgets für das Leistungsentgeltsystem umgewidmet und als steuerfreier Sachbezug ausgezahlt werden. Beispiele:
- Verpflegungszuschüsse fürs Mittagessen
- Fahrtkostenzuschüsse
- Einkaufsgutscheine für regionale oder Online-Händler
Diese Maßnahmen erhöhen den Nettoeffekt beim Mitarbeiter und verursachen gleichzeitig geringere Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber.

Die Edenred City Card als optimale Benefit Lösung
Zu den beliebtesten Sachbezugslösungen zählen flexible Gutscheinkarten wie die Edenred City Card. Diese ist bei Mitarbeitern besonders gefragt, da sie aufgrund vielfältiger Einsatzmöglichkeiten ein echtes Plus im Geldbeutel darstellt.
Als Marktführer bieten wir bei Edenred eine All-in-One-Lösung für kommunale Arbeitgeber: Tanken, einkaufen, online shoppen uvm. - alles mit nur einer Karte. Freuen Sie sich dabei auf folgende Vorteile:
- Bis zu 600 € jährlich steuerfrei zusätzlich zum Gehalt anbieten
- Entlastung bei den Lohnnebenkosten (bis zu 46 %)
- Kein zusätzliches Budget erforderlich
- Keine Vertragsbindung
- Akzeptanz in regionalen Geschäften und Online-Shops bekannter Marken
- Monatlicher Zeitaufwand von etwa 5 Minuten
Einführung von Benefits: Das sollten Entscheider beachten
Die Einführung eines Benefit-Systems erfordert Umsicht und die Einbindung des Personalrats. Wichtig sind:
- Umwidmungsvereinbarung: Erforderlich für § 18a TVöD VKA
- Kommunikation: Transparente Information der Belegschaft
- Evaluation: Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit
So lassen sich Motivation, Zufriedenheit und Bindung der Mitarbeitenden nachhaltig steigern.
Fazit: Vergünstigungen als Schlüssel zur Mitarbeiterbindung
Vergünstigungen und Benefits sind zentrale Instrumente für ein modernes Personalmanagement im öffentlichen Dienst. Sie steigern nicht nur die Zufriedenheit der Mitarbeitenden, sondern machen öffentliche Arbeitgeber auch im Wettbewerb um Talente deutlich attraktiver. Besonders steuerfreie Sachbezüge sind dabei eine smarte Lösung – für Arbeitgeber wie Mitarbeitende.
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Häufige Fragen zu Vergünstigungen und Steuern im öffentlichen Dienst
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Welche Arten von Vergünstigungen erhalten Beschäftigte im öffentlichen Dienst?
Neben allgemeinen Vorteilen wie flexiblen Arbeitszeiten und sicherer Gehaltszahlung gibt es klassische Benefits wie Sonderzahlungen, Mobilitätsangebote und Rabatte.
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Gibt es Essenszuschüsse im öffentlichen Dienst?
Ja, durch § 18a TVöD VKA können Essenszuschüsse im Rahmen eines alternativen Entgeltanreiz-Systems steuerfrei gewährt werden – sofern eine entsprechende Dienst- oder Betriebsvereinbarung existiert.
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Sind Vergünstigungen im öffentlichen Dienst steuerpflichtig?
Das kommt auf die Art der Vergünstigung an. Viele Benefits sind steuerfrei, z. B. Sachbezüge bis 50 € monatlich. Voraussetzung ist eine saubere Umsetzung nach steuerrechtlichen Vorgaben.
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